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Orden verteidigt Entscheidung nach Kritik

Lehrer will Mann heiraten – Katholische Schule zieht Vertrag zurück

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Borken/Mainz - Er sollte Lehrer an einem katholischen Gymnasium werden – dann machte er seine Heiratspläne mit einem Mann öffentlich. Der zuständige Oblaten-Orden zog das Vertragsangebot zurück. Der Orden verteidigt die Entscheidung, der Schulleiter übt Kritik.

Der Oblaten-Orden verteidigt seine Entscheidung, an seinem Gymnasium im westfälischen Borken einem homosexuellen Referendar mit Heiratsabsichten keine Lehrerstelle zu geben. "Wir haben dazu keine Alternative", sagte Ordenssprecher Christoph Heinemann am Mittwoch auf Anfrage in Mainz. Er verwies auf das kirchliche Arbeitsrecht, das dem Orden keinen anderen Spielraum lasse. Der Lebensentwurf des Pädagogen korrespondiere nicht mit den kirchlichen Vorstellungen von Ehe und Familie.

Unterdessen betonte das Bistum Münster, zu dem Borken gehört, dass sich die Schule nicht in seiner Trägerschaft befinde. Es handele sich um eine Entscheidung des Ordens, sagte Bistumssprecher Stephan Kronenburg der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Nach seinen Worten sieht das kirchliche Arbeitsrecht keinen Automatismus für Menschen in der Situation des Referendars vor, sie nicht anzustellen. In solchen Fällen prüfe das Bistum als Anstellungsträger den Einzelfall.

"Wir wollten ihn halten"

Nach einem Bericht von Spiegel Online hat der Englisch- und Biologie-Lehrer erfolgreich sein Referendariat in Mariengarden beendet. Der unterschriftsreife Anstellungsvertrag wurde zurückgezogen, nachdem der Mann angekündigt hatte, seinen Lebensgefährten heiraten zu wollen. Der Mann sei "zweifellos ein guter Lehrer" und auch nicht wegen seiner Homosexualität abgelehnt worden, sondern "nur wegen seiner Hochzeitspläne", sagte Heinemann dem Magazin. "Wir wollten ihn von Seiten der Schule gerne halten", betonte Schulleiter Michael Brands. Jetzt müsse man in Borken ausbaden, "was meiner Meinung nach in der Kirche geändert werden müsste". Der Referendar hat nach den Angaben mittlerweile eine Stelle an einer staatlichen Schule gefunden.

Linktipp: Kein gleiches Recht für alle

Ende April 2015 haben die Bischöfe mehrheitlich beschlossen, dass die Kirche ein neues Arbeitsrecht benötigt und bekommt. Am 1. August tritt es nun in Kraft - aber nicht für alle Mitarbeiter der katholischen Kirche in Deutschland.

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Auf KNA-Anfrage räumte Heinemann ein, dass die Entscheidung des Ordens schwierig sei. Die Mehrheit der Eltern und Schüler hätten dafür kein Verständnis. Mit ihnen suche der Orden den Dialog; Protestaktionen von Schülern würden nicht unterbunden. Die verweigerte Festanstellung bedeute auch nicht, dass an dem Gymnasium homosexuelle Schüler keinen Platz hätten. In einer gemeinsamen Erklärung des Gymnasiums mit dem Orden auf der Schul-Homepage heißt es, dass die Erziehung zu Toleranz und Offenheit ein wichtiger Bestandteil der Schule sei.

Der vorliegende Fall hängt mit dem Sonderstatus der Kirchen im deutschen Arbeitsrecht zusammen. Das Grundgesetz gesteht den Kirchen ein weitgehendes Selbstbestimmungsrecht zu. Von ihren Mitarbeitern erwartet die katholische Kirche eine Übereinstimmung mit ihren Glaubens- und Moralvorstellungen auch im Privatleben. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten kann abgestufte arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen. Allerdings sieht die 2015 reformierte Grundordnung der Kirche vor, dass nur seelsorgenahe und bischöflich besonders beauftragte Mitarbeiter bei Eingehen einer Lebenspartnerschaft oder Wiederheirat mit Folgen rechnen müssen. Dabei gibt es aber Ermessensspielräume, welche Beschäftigten verkündigungsnah arbeiten.

Die Mitteleuropäische Provinz der Oblatenmissionare (OMI) zählt nach eigenen Angaben 130 Mitglieder in Deutschland, Österreich und Tschechien. Weltweit gehören der Gemeinschaft rund 3.800 Oblaten an. (KNA)

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