Missbrauch: Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein
Als Konsequenz aus der 2018 veröffentlichten Missbrauchsstudie richtet die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) einen Betroffenenbeirat ein. Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst hätten künftig die Möglichkeit, ihre Perspektiven in dem Gremium einzubringen, teilte die Bischofskonferenz am Mittwoch in Bonn mit. Bis zum 7. Februar könnten sie ihr Interesse an einer Mitarbeit bekunden. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuer sind zur Mitarbeit eingeladen.
Der Beirat orientiere sich an den Standards entsprechender Gremien des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Erzdiözese Köln, hieß es. Er solle die Arbeit der Bischofskonferenz in der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam über Arbeiten in diesem Bereich beraten. "Damit soll sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen wird." Der Missbrauchsbeauftragte der Bischöfe, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, erklärte dazu: "Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns klar gezeigt, dass die Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch wirksam nur gemeinsam mit den Betroffenen gelingen kann."
Die deutschen Bischöfe hatten im vergangenen Jahr eine Studie zum sexuellen Missbrauch (MHG-Studie) veröffentlicht. Demnach wurden in den kirchlichen Akten der Jahre 1946 bis 2014 Hinweise auf bundesweit 3.677 Betroffene sexueller Übergriffe und auf rund 1.670 beschuldigte Priester, Diakone und Ordensleute gefunden. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte im November angekündigt, einen Betroffenenbeirat einzurichten. (tmg/KNA)