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Kloster Neresheim in Schwaben will absolute Rechtssicherheit

Mönche haben Millionenfund immer noch nicht angefasst

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Links im Bild eine weiße, barocke Kirche, unten im Bild mehrere Gebäude eines Klosters. Dunkle Wolken und Herbstwetter.
Neresheim - Vor fünf Jahren tauchten in der Benediktinerabtei Neresheim nach dem Tod des Abts vier Millionen Euro auf. Obwohl das Oberlandesgericht Stuttgart den Mönchen das Geld zugesprochen hatte, warten diese noch ab.

Geduld ist eine Tugend: Obwohl den Mönchen von Neresheim in Schwaben bereits Ende 2016 eine im Kloster gefundene Millionensumme vom Oberlandesgericht Stuttgart zugesprochen wurde, haben die Geistlichen das Geld noch nicht angerührt. Wie ein Sprecher bestätigte, warten die Mönche weiter auf absolute Rechtssicherheit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheide demnächst noch über eine Nichtzulassungsbeschwerde des Mannes, dessen angebliche Ansprüche auf Teile der Millionen mehrfach abgewiesen worden waren.

Ein früherer Abt des Benediktinerklosters auf der Schwäbischen Alb hatte vier Millionen Euro heimlich auf einem Wertpapier- und einem Spendenkonto gebunkert. Nach seinem Tod 2013 wurden die Unterlagen dazu in einem alten Sekretär gefunden. Das Wissen über die Herkunft hatte der Mönch mit ins Grab genommen.

Das Oberlandesgericht hatte verschiedene Klagen auf Herausgabe eines Teils der Summe später abgewiesen. Die Kläger hätten ihre vermeintlichen Ansprüche nicht ausreichend belegen können, hieß es. So hatte zuvor auch schon das Landgericht Ellwangen entschieden. Eine erste Nichtzulassungsbeschwerde eines Klägers habe der BGH im August 2017 abgewiesen, sagte der Sprecher. Eine zweite - und dann wohl letzte - stehe noch aus. Die Mönche wollten dies abwarten, bis das Geld in das Klostervermögen übernommen werde. Vermutlich gehe es dann nach und nach in den Erhalt der Bausubstanz des uralten Klosters. (dpa)

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