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Traunsteiner Verfahren

Münchner Erzbistum zahlt Schmerzensgeld an Missbrauchsopfer

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Traunstein/München - Ein jahrelanger Rechtsstreit in einem prominenten Missbrauchsfall ist beendet. Ein in jungen Jahren von einem Priester missbrauchter Mann erhält Schmerzensgeld. Wie hoch die Summe ist, möchte er aber nicht sagen.

Mit einem Vergleich vor Gericht ist ein langer Schmerzensgeldprozess eines oberbayerischen Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche zu Ende gegangen. Wie das Landgericht Traunstein am Montag mitteilte, haben sich der Kläger und das Erzbistum München und Freising gut vier Jahre nach der Klageerhebung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes verständigt.

Auf Wunsch des Geschädigten wurde die Summe nicht veröffentlicht. Im Gegenzug nahm dieser die Klage gegen den Essener Diözesanpriester Peter H. zurück. Ursprünglich hatte der Mann mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Grundlage für die rechtskräftige Einigung ist ein vom Gericht bestelltes und seit 21. Juli 2025 vorliegendes psychiatrisches Sachverständigengutachten. Demnach ist die psychische und soziale Entwicklung des Klägers auch auf das Missbrauchsgeschehen Mitte der 1990er Jahre zurückzuführen.

Am oberen Ende des Korridors

Auf dieser Basis schlug das Gericht laut Mitteilung im September 2025 einen Korridor für eine aus seiner Sicht angemessene Schmerzensgeldzahlung vor. Das Erzbistum München und Freising habe angeboten, den darin genannten Höchstbetrag zu zahlen; der Kläger habe zugestimmt. Das Erzbistum begrüßte die Einigung.

Der heute 42-jährige Mann hatte geltend gemacht, einmal als Grundschüler vom damaligen Pfarrer im oberbayerischen Garching an der Alz sexuell missbraucht und damit für sein ganzes weiteres Leben schwer geschädigt worden zu sein.

Das sagten die Ärzte im Prozess

Bereits während des Prozesses waren mehrere Ärzte als Zeugen gehört worden, die den Kläger behandelt oder begutachtet hatten. Ihren Aussagen zufolge entwickelte der Mann, der aus schwierigen Familienverhältnissen stammt, eine schwere Suchtproblematik und Persönlichkeitsstörung. Gefängnisaufenthalte hätten sich mit Entzugsversuchen und kurzen Phasen der Enthaltsamkeit abgewechselt. Missbrauch komme als Mitursache für die späteren Probleme des Mannes in Betracht, aber nicht als alleiniger Grund.

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Papst Benedikt XVI., von 1977 bis 1982 Erzbischof von München und Freising, war zeitweise unter den Beklagten.

Zeitweise zählte auch der emeritierte, mittlerweile verstorbene Papst Benedikt XVI. zu den Beklagten. Dieser war von 1977 bis 1982 Münchner Erzbischof, als die Entscheidung fiel, Peter H. aus Essen ins Erzbistum München und Freising aufzunehmen. Nach Angaben des Landgerichts ruht dieser 2023 abgetrennte Teil des Verfahrens weiterhin, da Rechtsnachfolger von Benedikt XVI. bisher nicht benannt worden seien.

Der Fall Peter H. gilt als einer der prominentesten Missbrauchsfälle der katholischen Kirche in Deutschland. Seit 2010 machte er weltweit Schlagzeilen, auch wegen der Bezüge zu Benedikt XVI. Der Geistliche verging sich an Minderjährigen an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern.

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