Neue Vermögensstrukturen für Großpfarreien
Das Bistum Trier hat eine Vorentscheidung zu den künftigen Vermögensverhältnissen der geplanten Großpfarreien mit der Bezeichnung "Pfarreien der Zukunft" bekanntgegeben. "Für jede 'Pfarrei der Zukunft' wird eine Kirchengemeinde errichtet", teilte die Diözese am Freitag in Trier mit. Die Errichtung von Großpfarreien war von der Bistumsleitung vor drei Monaten beschlossen worden. Die gegenwärtigen kleinteiligen Kirchengemeinden und -verbände sollen nach den Plänen als Rechtsform abgelöst werden. Unter dem Dach der neu zu gründenden Kirchengemeinden sollen die teils jahrhundertealten Vermögenswerte der alten Pfarreien zusammengeführt und zentral verwaltet werden.
Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg erklärte, es gehe nicht darum, künftig alle Vermögenswerte "in einen Topf zu werfen". "Wir möchten, dass die Verantwortung vor Ort bleibt - in einem guten Zusammenspiel von ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden." Durch die Änderung würden Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlastet. Es werde auch künftig möglich sein, Zweckbindungen zu setzen und sich finanziell für eine bestimmte Aktion oder ein Gebäude einzusetzen.
Eine Pfarrei mit 70.000 Gläubigen? Frauen, die statt Priestern Gemeinden leiten? Noch vor wenigen Jahren unvorstellbar - doch nun gehen die deutschen Bistümer notgedrungen neue Wege. (Artikel vom März 2017)
Die Konferenz der Dechanten und der Kirchensteuerrat unterstützen laut Bistum die geplante Vorgehensweise. Für Mitglieder der Pfarrverwaltungsräte, die für die lokalen Kirchenvermögen zuständig sind, seien im September Informationsveranstaltungen geplant. Dabei gehe es etwa um Fragen der Zweckbindung von Vermögensbestandteilen und um Mitgestaltungsmöglichkeiten von Ehrenamtlichen.
Bistumssynode hatte 2016 Neuordnung der Gemeinden verabschiedet
Am 24. November ist nach den Angaben eine gemeinsame Tagung der diözesanen Räte mit der Bistumsleitung vorgesehen. Danach werde Bischof Stephan Ackermann über die künftige Raumgliederung und die Vermögensfrage entscheiden.
Gemäß Kirchenrecht ist es allein Sache des Diözesanbischofs, Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern. Er muss dazu den Priesterrat anhören.
Im März wurde der auf Beschlüssen der 2016 beendeten Bistumssynode gründende Entwurf einer zukünftigen Neuordnung vorgestellt. Demnach soll es ab Anfang 2020 statt bislang 887 Pfarreien, die in 172 Pfarreigemeinschaften zusammengefasst sind, nur noch 35 "Pfarreien der Zukunft". Zu ihnen würden jeweils zwischen 16.000 und 77.000 Gläubige gehören. (rom/KNA)