"Nur schwer vermittelbar"
Frage: Herr Neher, ist das geltende kirchliche Arbeitsrecht mit seinen hohen Anforderungen dafür verantwortlich, dass die Caritas in einigen Regionen wie Ostdeutschland oder den Großstädten nicht mehr ausreichend Mitarbeiter findet?
Neher: Natürlich gibt es Regionen und Städte, in denen es für die Einrichtungen schwieriger wird, Mitarbeitende zu finden. Dies hat viel mit der demografischen Entwicklung zu tun, unter der auch andere Arbeitgeber leiden. Und sicher gibt es Menschen, die eher nicht bei der Kirche arbeiten möchten. Aber das ist nicht der zentrale Grund, wenn wir punktuell einen Arbeitskräftemangel erleben.
Frage: Trotzdem sehen die katholischen Bischöfe offenbar ein Problem beim kirchlichen Arbeitsrecht...
Neher: Eine von den Bischöfen eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Grundordnung beschäftigt. Kurz gesagt ging es insbesondere auch um die Frage, wie es besser gelingt, auf die Lebenswirklichkeit der Menschen einzugehen und wie das im kirchlichen Arbeitsrecht aufgegriffen werden kann. Als Mitglied der Arbeitsgruppe kann ich sagen: Grundsätzlich gilt es, sich als Kirche immer wieder mit den Entwicklungen in einer Gesellschaft auseinanderzusetzen.
Frage: Gibt es auch politischen Druck nach dem Motto: Im heutigen säkularen Deutschland und Europa ist ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht nicht mehr tragbar?
Neher: Das kirchliche Arbeitsrecht steht immer wieder im Zentrum der Kritik, auch von politischen Vertretern. Wir wissen, dass die Loyalitätsanforderungen an die Mitarbeitenden oft Unverständnis auslösen. So ist es heute nur schwer vermittelbar, welch hohe Bedeutung die katholische Kirche mit dem Sakrament der Ehe verbindet. Mit dieser Kritik setzen wir uns auseinander. Wir arbeiten ja an einer Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts, das dem Proprium der Sendung der Kirche und den individuellen Lebensverläufen der Mitarbeiter gleichermaßen gerecht zu werden versucht. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auch in den genannten Fragen erst vor einigen Monaten bestätigt.
Frage: Welche Folgen hätte eine Aufweichung des Arbeitsrechts für das kirchliche Profil?
Neher: Es geht nicht um eine Aufweichung des Arbeitsrechts. Wir sehen einerseits die nicht verhandelbare Wertschätzung und Bedeutung der Ehe, wissen aber andererseits, dass eine Ehe scheitern kann und sich Lebensverläufe anders als gewünscht ergeben können. Allerdings geht es auch um Glaubwürdigkeit, indem Mitarbeiter der Caritas auch mit ihrem persönlichen Leben bezeugen sollten, wofür die Kirche steht. Ich hoffe, dass wir zu Lösungen kommen, die der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, ohne dabei den Wert der Ehe zu nivellieren.
Das kirchliche Profil einer Einrichtung zeigt sich ja nicht nur in der Zugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur katholischen Kirche und an deren persönlicher Lebensführung. Es zeigt sich in der Zuwendung zu den Menschen, die Hilfe und Unterstützung brauchen, in der Professionalität der Arbeit. Es zeigt sich auch in spirituellen Angeboten für die Mitarbeitenden und christlichen Ritualen, die den Ablauf in kirchlichen Einrichtungen prägen. Wir setzen uns sehr intensiv mit der Frage auseinander, was Einrichtungen und was Mitarbeitende brauchen, um die Kirchlichkeit eines Dienstes und dessen geistliche Grundlagen erfahrbar zu machen.
âIch kann es verstehen, wenn die Bischöfe für pastoral tätige Mitarbeitende in den Bistümern weitergehende Anforderungen für erforderlich halten.â
Caritas-Präsident Peter Neher
Frage: Ist eine rechtssichere und transparente Lösung möglich? Oder läuft es wieder darauf hinaus, dass je nach Einzelfall und persönlichen Vorgaben entschieden wird?
Neher: Bei jeder Entscheidung im Personalbereich muss immer der einzelne Betroffene und seine persönliche Situation berücksichtigt werden, ganz gleich ob bei der Einstellung, einer Beförderung oder bei einer Verletzung der Loyalität. Es kommt darauf an, dass die Mitarbeiter eine Entscheidung nach transparenten Kriterien nachvollziehen können - grundsätzlich und individuell.
Frage: Setzt Scheidung und Wiederheirat bei verkündigungsnahen Berufen wie Gemeindereferenten oder Pastoralreferenten die Glaubwürdigkeit der Kirche aufs Spiel?
Neher: Ich kann es verstehen, wenn die Bischöfe für pastoral tätige Mitarbeitende in den Bistümern weitergehende Anforderungen für erforderlich halten, um die Glaubwürdigkeit der Kirche zu sichern, wenngleich ich mir auch hier ähnliche Lösungen vorstellen könnte, wie im sozialdiakonischen Bereich.
Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen mehrheitlich ein liberaleres kirchliches Arbeitsrecht. Mehr als zwei Drittel der 27 Bischöfe hätten im Rahmen der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) in Würzburg für Änderungen der kirchlichen Grundordnung gestimmt, teilte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn am Montagabend auf ihrer Homepage mit.