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Passauer Bischof zur Einführung des neuen kirchlichen Arbeitsrechts

Oster: "Mit Bauchschmerzen" zugestimmt

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Passau - Bischof Stefan Oster hat weiterhin große Bedenken gegen das reformierte Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Seine Zustimmung, die Änderungen auch in seinem Bistum Passau umzusetzen, sei "mit Bauchschmerzen" erfolgt, sagte er am Mittwoch.

Am Dienstag hatten die bayerischen Bistümer Eichstätt, Passau und Regensburg mitgeteilt, dass das neue kirchliche Arbeitsrecht auch dort zum Jahreswechsel in Kraft treten werde. Die deutschen Bischöfe hatten am 27. April nach jahrelangen Diskussionen per Mehrheitsbeschluss eine Novelle der Grundordnung des kirchlichen Dienstes verabschiedet und ihre Umsetzung zum 1. August vereinbart.

Betroffen sind bundesweit mehr als 700.000 Arbeitsverhältnisse. Der am gleichen Tag mit großer Mehrheit in Regensburg wiedergewählte deutsche Caritaspräsident Peter Neher äußerte sich gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) "froh und dankbar" über diese Entscheidung.

Er habe nicht den Eindruck, dass er sich für seine Entscheidung rechtfertigen müsse, sagte Oster weiter. "Wenn ich den leichteren Weg des 'Einknickens' hätte gehen wollen, dann wäre es einfacher gewesen, gleich zuzustimmen, das hätte mir manche öffentliche Schelte erspart." Als Begründung dafür, nun die Einheitlichkeit des kirchlichen Arbeitsrechts über die eigenen Bedenken zu stellen, merkte Oster an, er sehe andernfalls "rechtliche Ungereimtheiten größerer Art" auf die bisher ablehnenden Bistümer zukommen.

Die drei bayerischen Bischöfe hatten gegen die Neuordnung gestimmt und sie zunächst, anders als in den übrigen 24 deutschen Diözesen, nicht umgesetzt. Stattdessen kündigten sie an, wegen rechtlicher und praktischer Bedenken Modifikationen zu prüfen. Wie es hieß, wurden die Vorbehalte nicht ausgeräumt. Es überwiege inzwischen aber die Sorge um ein einheitliches kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland. Die drei Bischöfe wollen nun Möglichkeiten für einen weiteren Reformprozess mit der Bischofskonferenz ausloten. Nach ihren Vorstellungen sollte sich das kirchliche Arbeitsrecht stärker an einzelnen Institutionen als an Personen orientieren. (KNA)

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