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Seelsorgeeinheit: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Segen und Trauung

Rat bedauert Bischofs-Nein zu Segen für schwules Paar

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Ein homosexuelles Paar steckt sich gegenseitig Eheringe bei der Eheschließung an.
Münster - Vor einem Monat hat Münsters Bischof Felix Genn eine geplante Segensfeier für ein schwules Paar in Emmerich verboten. An der Begründung übt nun der Rat der Seelsorgeeinheit Kritik.

Der Rat der Seelsorgeeinheit in Emmerich am Niederrhein hat die Entscheidung des Münsteraner Bischof Felix Genn, die Segnung eines homosexuellen Paares nicht zu gestatten, mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Dies schreibt das Gremium, dem gewählte Laien und Vertreter des Pastoralteams angehören, in einer Erklärung, über die die Kirchenzeitung des Bistums "Kirche + Leben" am Donnerstag berichtete.

Genn habe seine Entscheidung von Ende September an Medienberichten festgemacht, die den Anschein erweckt hätten, es würde die Vermählung eines homosexuellen Paares in einer Kirche gefeiert, schreibt der Rat der Seelsorgeeinheit. "Schade, dass Bischof Genn seinen Schäfchen im Bistum so wenig zutraut, dass sie erkennen können, dass ein 'Segen für Liebende' nicht mehr, aber auch nicht weniger als einen guten Wunsch darstellt," heißt es weiter. "Als Christen fühlen wir uns nicht ernst genommen."

Rat der Seelsorgeeinheit sieht keine Verwechslungsgefahr

Das Gremium in Emmerich sieht keine Verwechslungsgefahr zwischen einer Trauung und der Segnung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft: Zwei Menschen hätten sich versprochen, füreinander Verantwortung zu übernehmen. "Für dieses Versprechen haben sie einen Segen erbeten", formuliert es Gabriele Debiel für den Rat. Man könne also sagen, der Segen bedeute, jemandem etwas Gutes zu wünschen. Angesichts der Tatsache, dass heute Autos, Tiere und Gebäude gesegnet würden, "erscheint es uns unbarmherzig und falsch, Menschen, die einen Segen erbitten, diesen zu verweigern". Jeder Mensch sei von Gott geliebt, heißt es weiter in der Stellungnahme. "Dürfen wir nicht davon ausgehen, dass Gott also jedem Menschen Gutes will?"

Linktipp: Genn untersagt Segnung für homosexuelles Paar

Ein katholischer Pfarrer wollte dem Emmericher Bürgermeister und seinem Partner einen "Segen für Liebende" spenden. Münsters Bischof Felix Genn befürchtet jedoch eine Verwechslungsgefahr. (Artikel vom September 2017)

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Im Bistum Münster entspricht der Rat der Seelsorgeeinheit dem Pfarrgemeinderat auf Ebene einer Seelsorgeeinheit. Ihm gehören laut Satzung der leitende Pfarrer der Seelsorgeeinheit und alle weiteren hauptamtlichen Seelsorger(innen), ein Mitglied des Kirchenvorstands aus jeder Gemeinde sowie je drei bis fünf gewählte Mitglieder pro Pfarrgemeinde an.

Genn hatte dem Weseler Pfarrer Stefan Sühling kurzfristig untersagt, dem Emmericher Bürgermeister Peter Hinze und seinen Lebensgefährten einen "Segen für Liebende" im Rahmen eines Wortgottesdienstes in einer katholischen Kirche am 30. September zu spenden. Hinzes Lebensgefährte sei ehemaliger Messdiener und seiner Kirchengemeinde in Wesel-Bilich sehr verbunden, sagte der SPD-Politiker der Rheinischen Post. Der Pfarrer habe den Wortgottesdienst mündlich zugesagt. Mit dem Bistum sei es jedoch nicht vorab abgesprochen gewesen. (luk)

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