Rechthaberisches Nachhutgefecht
Dass Recht haben etwas anderes sei als Recht bekommen, ist eine beliebte Sentenz unterlegener Prozessgegner – mit Tendenz zur Rechthaberei. Die erfasst gelegentlich auch die Gerichte selbst. Jüngstes Beispiel: der Fall des geschiedenen Chefarztes an einer katholischen Klinik in Düsseldorf, der nach einer zweiten Heirat entlassen worden war. Zu Unrecht, befand das Bundesarbeitsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hingegen kassierte das Urteil und ließ den Fall neu verhandeln. Doch die Arbeitsrichter in Erfurt wollten sich von ihren Karlsruher Kollegen nicht vorführen lassen, sprachen vorige Woche kein Urteil und riefen statt dessen den EuGH an. Jetzt soll Luxemburg richten, worüber die deutsche Justiz höchstinstanzlich ihr Hickhack austrägt.
Das macht die Sache für Jura-Junkies interessant – und für die Kirche spannend. Denn letztlich geht es um die Reichweite ihrer Selbstbestimmung nach deutschem und europäischem Recht. Karlsruhe hat die im Grundgesetz verbrieften Privilegien der Kirchen bislang großzügig ausgelegt, weshalb das Erzbistum Köln seine Klage im Düsseldorfer Fall als glorreichen Sieg verbuchte.
Aber wie war das noch gleich? Recht bekommen und Recht haben … Für die Rechts- und Lebenswirklichkeit in Deutschland 2016 spielt der Ausgang des Verfahrens kaum noch eine Rolle. Es ist ein Nachhutgefecht, ein eigener Fall von Rechthaberei. Schließlich haben die deutschen Bischöfe höchstselbst ihr Arbeitsrecht 2015 so verändert, dass der Düsseldorfer Mediziner trotz zweiter Ehe inzwischen wohl unbehelligt bliebe.
Mehr und mehr bricht sich eine doppelte Erkenntnis Bahn: Es gibt eine legitime Erwartung der Kirche an die Loyalität ihrer Mitarbeiter, weil der christliche Glaube, das Glaubenszeugnis des Christen und die Glaubwürdigkeit der christlichen Gemeinschaft in einem inneren Wechselverhältnis stehen. Aber weder für die Loyalität der Gläubigen noch für Glaubwürdigkeit der Kirche in der (Arbeits-)Welt von heute sollte das Gelingen oder Scheitern einer Ehe der entscheidende Gradmesser sein. Und ein Paragraf im Arbeitsvertrag auch nicht das letzte Machtmittel, das der Kirche zur Durchsetzung ihrer Ehelehre und Sexualmoral bleibt.
Der Weg des Düsseldorfer Falls durch die Instanzen weltlicher Gerichte kann somit ein geistlicher Prozess werden – auf der Suche nach jener Liebe, an der nach den Worten Jesu "alle erkennen werden, dass ihr meine Jünger seid" (Joh 13,35).
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