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Vorgehen bei Zahlungen an Betroffene sei intransparent und bürokratisch

Speyerer Missbrauchsbeauftragter gibt Amt ab und kritisiert Verfahren

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Speyer - Eine von den deutschen Bischöfen eingesetzte Unabhängige Kommission ist für die Anerkennungszahlungen an Missbrauchsbetroffene zuständig. Der Beauftragte des Bistums Speyer kritisiert dieses Verfahren nun als zu langsam und gibt sein Amt ab.

Der bisherige Ansprechpartner für Missbrauchsopfer im Bistum Speyer, Ansgar Schreiner, gibt sein Amt ab. Dies bestätigte das Bistum Speyer am Donnerstag. Schreiner begründete seinen Schritt mit Kritik am neuen kirchlichen Verfahren zur Zahlung von Anerkennungsleistungen. Es sei intransparent, bürokratisch und zu langsam. Auch könne es zu neuen Traumatisierungen von Missbrauchsbetroffenen führen. Zudem fehle es an Empathie für die Opfer. Zuerst hatte die "Rheinpfalz" über die Kritik und die Amtsaufgabe berichtet. Schreiner war seit fünf Jahren als Ansprechperson tätig, eine Verlängerung seiner in dieser Woche auslaufenden Amtszeit lehnte er ab.

Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), er sei sehr dankbar für die langjährige Arbeit Schreiners. Eine Bistumssprecherin betonte, die Diözese teile die Kritik, wonach die Bearbeitung der Anträge zu lange dauere und die Kommunikation mit den Betroffenen nicht gut sei. In den vergangenen Monaten habe sich das Bistum immer wieder dafür eingesetzt, dies zu verbessern.

Schreiners Kritik bezieht sich auf die von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) aus Juristen, Pädagogen, Medizinern und Psychologen. Das Gremium soll nach bundesweit einheitlichen Regeln und unabhängig von den Bistümern über Opferanträge entscheiden.

Betroffene bemängeln zu geringe Zahlungen

Missbrauchsbetroffene werfen der UKA jedoch vor, zu geringe Geldleistungen zu zahlen. Zudem sei das Verfahren undurchsichtig; häufig bekämen Antragsteller lange keine Auskunft. Sie forderten mehrmals sofortige Änderungen, vor allem auch im Blick auf die Form der Anträge. So müssen Missbrauchsbetroffene in einem Formular detailliert ihre Missbrauchserlebnisse schildern. Dies habe zu neuen Traumata geführt, betonten die Betroffenenvertreter.

Zuletzt kündigte die Deutsche Bischofskonferenz an, die Kritik aufzugreifen und das Verfahren zu ändern. So solle der festgelegte Rahmen der Zahlungen von bis zu 50.000 Euro großzügiger ausgeschöpft werden, sagte der Bischofskonferenz-Vorsitzende und Limburger Bischof Georg Bätzing. Mitte Oktober ist dazu ein Gespräch von UKA, Bischofskonferenz, katholischen Ordensgemeinschaften und Betroffenenvertretern geplant. (KNA)

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