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Agathe Lukassek zum Kirchenasyl in Bayern

Strafverfahren für Obdach?

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Schachfigur
Bonn - Agathe Lukassek zum Kirchenasyl in Bayern

In Bayern ist das Kirchenasyl wieder Thema. Bereits im März wurde bekannt, dass gegen einzelne Pfarrer und Pastorinnen wegen möglicher "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland" ermittelt wird. Die Fälle wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Nun geht um das Vorgehen im Wiederholungsfall. Geistlichen könnte eine Geldstrafe drohen und beim dritten Mal könnten sie Strafbefehl erhalten.

Darüber hatte die "SZ" berichtet und auch dem "BR" hatten die drei bayerischen Generalstaatsanwälte bestätigt, dass sie dieses einheitliche Vorgehen im März den Staatsanwälten des Freistaates mitgeteilt hätten. Das Justizministerium bestritt im Anschluss, dass es entsprechende Vorgaben gebe, verteidigte aber grundsätzlich das Prinzip.

So weit, so kompliziert. Worum es im Detail geht, scheint die Kommentatoren auf Facebook und Twitter aber ohnehin nicht zu interessieren. Da heißt es "Kirchenasyl in einem Rechtsstaat, das geht gar nicht", Kirchenasyl sei "Rechtsbruch" oder gleich "kriminell".

Vielleicht helfen ein paar Hintergründe: Beim Kirchenasyl handelt es sich um Nothilfe in einem symbolischen Schutzraum. Es ist ein Akt zivilen Ungehorsams, der Zeit verschafft, um Härtefälle noch einmal zu überprüfen. Etwa wenn das Asylbegehren eines Flüchtlings fehlerhaft geprüft wurde oder die drohende Abschiebung schwere Gefahr für Leib und Leben bedeutet – zum Beispiel wenn es nach Afghanistan geht oder in EU-Länder, die Grund- und Menschenrechte von Schutzsuchenden häufig verletzen, wie Ungarn, Bulgarien oder Italien.

Dafür, dass Kirchenasyl die absolute Ausnahme ist, sprechen die Zahlen. Im Juni zählte die "Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche" (BAG) 309 Kirchenasyle mit gut 500 Personen, davon knapp 130 Kinder. Dagegen stehen fast 25.000 Abschiebungen im Jahr 2016. Die Rahmenbedingungen für das Kirchenasyl sind mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie den beiden großen Kirchen ausgehandelt worden. Alle Fälle sind mit den Behörden abgesprochen; die Kirchen stellen für ihre Gemeinden Arbeitshilfen bereit.

Fakt ist auch: Die staatlichen Behörden müssen den Schutzraum der Kirche nicht respektieren. Sie sollten es aber tun. Denn so können sie ihre Pflichtaufgaben noch einmal überprüfen. Die BAG möchte Mängel in der europäischen Flüchtlingspolitik beseitigen und nicht die Gemeinderäume füllen. Sie sagen: "Am liebsten wäre es uns, kein Kirchenasyl gewähren zu müssen." Vielleicht sollte Bayern da ansetzen, statt ein Katz-und-Maus-Spiel mit Pastoren zu spielen.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.

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