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"Nicht jeder Befehl verpflichtet zum Gehorsam"

Tagung zum Ordensrecht: Wo Gehorsam endet und Missbrauch beginnt

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Eine Ordensfrau faltet die Hände
Eichstätt - Wer in ein Kloster eintritt, verspricht ein Leben in Gehorsam. Damit gibt er aber nicht alle persönlichen Rechte ab. Experten sagen, was gar nicht geht.

Zum Schutz vor Machtmissbrauch müssen Ordensleute durch Regeln besser geschützt werden. Das ist ein Ergebnis des 3. Eichstätter Ordensrechtstags Ende Oktober an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. "Eingehende Post zu öffnen oder offene Briefe zu verlangen, greift in die persönliche Intimsphäre ein", sagte die Benediktinerin Lydia Schulte-Sutrum vom Institut für Ordensrecht in Dinklage. Ordensleben bedeute nicht, persönliche Rechte aufzugeben. So müssten Freiheitsräume bei der Beichte, der geistlichen Begleitung, der Intimsphäre oder im Umgang mit Gesundheitsdaten geschützt werden.

"Autorität hat rechtliche Grenzen"

Der Trierer Theologieprofessor und Benediktiner Noach Heckel warnte davor, Leitungsgewalt religiös zu überhöhen. "Ein Oberer darf seine eigenen Vorstellungen nicht mit dem Willen Gottes gleichsetzen." Geistlicher Missbrauch sei indes ein "schwer zu fassender Containerbegriff". Ums so wichtiger sei es, Maßstäbe zu benennen. "Nicht jeder Befehl verpflichtet zum Gehorsam. Auch die Autorität der Oberen hat rechtliche Grenzen." Angesichts schrumpfender Mitgliederzahlen, Überalterung und wachsender finanzieller Belastungen wurde bei der Tagung dafür geworben, auch schmerzhafte Veränderungsprozesse in den Klöstern nicht zu verdrängen. Damit verbundene Krisen dürften nicht nur spirituell gedeutet werden, sondern müssten aktiv gestaltet werden.

"Wir dürfen uns vor den anstehenden Entscheidungen nicht im Gebet verstecken", sagte die Münchner Ordensreferentin Franziska Mitterer. Dazu gehöre auch, das mögliche Ende einer Gemeinschaft mitzudenken. Mitterer regte ein "Testament von Ordensgemeinschaften" an. Darin könne geregelt werden, was bewusst weitergegeben werde, oder auch, was bleiben solle.

Der Eichstätter Kirchenrechtler Rafael Rieger betonte: "Ordensleute dürfen nicht der Allgemeinheit zur Last fallen." Die Gemeinschaften müssten rechtzeitig die langfristige Versorgung ihrer Mitglieder sichern. Vermögensentscheidungen dürften nicht losgelöst vom geistlichen Auftrag getroffen werden. Gerade beim Verkauf von Immobilien brauche es einen "charismatischen Plan". Einfache Lösungen gebe es aber nicht. – An der Tagung nahmen laut Veranstalter 65 Personen aus Orden, Kirchenrecht und Theologie teil. Die Reihe soll kommendes Jahr fortgesetzt werden.

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