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Gabriele Höfling über das kirchliche Arbeitsrecht

Überfällige Entscheidung

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Schachfigur
Bonn - Gabriele Höfling über das kirchliche Arbeitsrecht

Die gute Nachricht des gestrigen Tages war eine nur wenige Zeilen umfassende Meldung, die in der nachrichtlichen Großwetterlage rund um die Familiensynode geradewegs unterzugehen drohte: Die von den deutschen Bischöfen im Frühjahr beschlossene Reform des kirchlichen Arbeitsrechts gilt ab 1. Januar bundesweit – und wird damit auch in den Bistümern Passau, Regensburg und Eichstätt umgesetzt.

Diese Entscheidung war überfällig. Denn die anderen 24 Bistümer hatten die Reform bereits im August umgesetzt. Der seitdem bestehende Flickenteppich im kirchlichen Arbeitsrecht war aus Sicht der Beschäftigten unhaltbar. Wenn das kirchliche Arbeitsrecht am eigenen Arbeitsplatz anders ausgelegt wird als hinter der nächsten Bistumsgrenze, sorgt das für Unsicherheit.

Mit dem Beschluss, dass eine zweite Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft nur noch in Ausnahmefällen zu einer Kündigung führen, hatte sich die katholische Kirche zudem einen großen Schritt an die Lebenswirklichkeit der Menschen angenähert – gut, dass das jetzt auch in den drei bayerischen Bistümern umgesetzt wird.

Doch so begrüßenswert die gestrige Meldung war, so sehr überraschte sie auch – und sie wirft einige Fragen auf. Denn die kargen Pressemitteilungen der jeweiligen Pressestellen markieren das vorläufige Ende eines längeren Streits innerhalb der deutschen Bischofskonferenz. Die Bischöfe Stefan Oster (Passau), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Gregor Maria Hanke (Eichstätt) hatten mehrfach starke Bedenken im Blick auf die Liberalisierung des Arbeitsrechts geäußert. Warum haben sie sich ausgerechnet jetzt zu einer Entscheidung durchgerungen? Gerade, dass die Zeilen nichts über den dahinter stehenden Prozess verraten, lässt vermuten, dass es hinter den Kulissen möglicherweise noch einige deutliche Gespräche und Diskussionen gegeben hat  – und dass die Bischöfe dem neuen Arbeitsrecht eher mit Zähneknirschen zugestimmt haben.

Dafür spricht auch, dass die Bistümer in ihren Pressemitteilungen ankündigten, weiter an einer grundlegenden Reform des kirchlichen Arbeitsrechts mitarbeiten zu wollen. Die Diskussion wird also weitergehen – ob vor oder hinter den Kulissen.

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