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Bundesarbeitsgericht entscheidet

Urteil: Kirchenaustritt darf kein pauschaler Kündigungsgrund sein

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Ein Mann verlässt eine Kirche
Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Entscheidung für viele Beschäftige bei kirchlichen Arbeitgebern getroffen.

Ein bloßer Kirchenaustritt darf keine pauschale Kündigung durch den katholischen Arbeitgeber nach sich ziehen. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Donnerstag in Erfurt, dass die entsprechende Kündigung einer Mitarbeiterin in der Caritas-Schwangerenberatung aus dem Jahr 2019 unwirksam ist. Das Gericht urteilte, die Kündigung aufgrund eines Kirchenaustritts stelle eine unzulässige Benachteiligung wegen der Religion dar, wenn der kirchlicher Arbeitgeber mit den gleichen Aufgaben auch Personen beschäftige, die nicht Mitglied dieser Kirche seien.

Zudem verwies das Bundearbeitgericht darauf, dass die Klägerin ihren Austritt nur vor der zuständigen staatlichen Stelle erklärt und nicht weiter publik gemacht habe. Insofern stelle der Austritt allein keinen Loyalitätsverstoß dar, der eine Benachteiligung rechtfertige. Aus dem bloßen Austritt folge nicht, dass die Klägerin die Beratung von Schwangeren zukünftig nicht mehr in der von dem Beklagten verlangten Art und Weise erbringen werde. Die Erfurter Richter folgten im Wesentlichen der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März, dem es den Fall zur Klärung vorgelegt hatte.

Kernfrage des kirchlichen Arbeitsrechts

Das Urteil berührt eine Kernfrage des kirchlichen Arbeits- und Selbstbestimmungsrechts. Die kirchliche Seite könnte dagegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Bisher wollte sie sich dazu aber noch nicht äußern. Im Verfahren hatten die Anwälte darauf verwiesen, dass ein Kirchenaustritt immer ein radikaler Bruch mit der Kirche sei, gleich aus welchen Gründen er erfolge. Zudem mache es einen Unterschied, ob jemand nie in die Kirche eingetreten oder bewusst aus ihr ausgetreten sei. Die Klägerin erklärte nach der Urteilsverkündung, sie sei dankbar: "Ich hoffe, mich nun wieder voll darauf konzentrieren zu können, gute soziale Arbeit zu machen und Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Ich hoffe auch weiter auf Verständnis der katholischen Kirche für meine damalige Situation."

Sie hatte ihren Kirchenaustritt damit begründet, dass für sie ein zusätzliches Kirchgeld erhoben wurde. Diese Sonderform der Kirchensteuer musste gezahlt werden, weil ihr Ehemann nicht katholisch war und über ein hohes Einkommen verfügte. Nun führte sie nochmals aus, dass sie auch als Mutter in Elternzeit ohne eigenes Einkommen das Kirchgeld hätte zahlen müssen: "Ich hätte das Geld von meinem Mann verlangen müssen, um es an die katholische Kirche abzuführen." Ihr Mann sei aber nicht dazu bereit gewesen, da er gerade wegen des von ihm als verschwenderisch wahrgenommenen Umgangs des Bistums Limburg mit den Kirchenfinanzen aus der Kirche ausgetreten war.

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