Verschärfte Richtlinien
Domkapitular Peter Kohl bezeichnete es als "ein zentrales Anliegen für die Kirche, ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche zu sein". Die neue Ordnung sieht daher vor, dass das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis künftig alle fünf Jahre neu vorgelegt werden muss. Anstelle der bisherigen Verpflichtungserklärung soll außerdem ein Verhaltenskodex unterschrieben werden, "der ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, einen respektvollen Umgang und eine transparente Kommunikationskultur gegenüber den Minderjährigen sowie den erwachsenen Schutzbefohlenen" sicherstellen soll.
Kirchengemeinden der Erzdiözese werden nach Angaben der Diözese mit der neuen Ordnung aufgefordert, mit dem Präventionsbeauftragten des Erzbistums Schutzkonzepte für Kindertagesstätten und andere Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zu erstellen. Ergänzend wird die Erzdiözese Freiburg kirchlichen Mitarbeitern Schulungen für den Umgang mit den neuen Richtlinien anbieten.
In den vergangenen Jahren habe sich "ein vertieftes Bewusstsein für die schrecklichen Folgen und das große Leid entwickelt, das mit sexualisierter Gewalt und ihren Auswirkungen verbunden ist", erklärte der Domkapitular. Die Erzdiözese Freiburg habe deshalb ihre bisherigen Vorgaben in Anlehnung an jene der Deutschen Bischofskonferenz überarbeitet. (jml)
Der Missbrauchsskandal erschütterte die katholische Kirche in ihren Grundfesten. Seit 2010 die ersten Fälle bekannt wurden, bemüht sich die Kirche um Aufarbeitung der Geschehnisse. Katholisch.de dokumentiert die wichtigsten Etappen.