Verurteilter früherer Benediktiner erneut vor Gericht
Der Beschuldigte habe 2004 und 2005 mehrmals sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vorgenommen oder an sich von dem Kind vornehmen lassen, heißt es. G. wird vorgeworfen, im Schuljahr 2003/2004 zu einem 1991 geborenen Schüler ein engeres, später sexuelles Verhältnis entwickelt zu haben. Unter anderem soll der frühere Pater den Jungen im Genitalbereich gestreichelt haben. Seit April dieses Jahres sitzt G. deshalb in Untersuchungshaft.
Der Mann ist laut Auskunft eines Sprechers des Klosters Ettal inzwischen aus dem Orden ausgeschlossen und darf das Priesteramt nicht mehr ausüben. Die Entscheidung habe die römische Glaubenskongregation Mitte 2015 getroffen. Seit Herbst 2010 lebe der Betroffene nicht mehr in Ettal. Die Abtei übernehme beim neuen Prozess keine Kosten für den Beschuldigten, wie sie dies zuvor getan habe.
Im März 2015 wurde eine Bewährungsstrafe verhängt
Das Landgericht München II hatte gegen G. im März 2015 eine Bewährungsstrafe verhängt. Mit einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis war die erste Jugendkammer im unteren Bereich des Strafmaßes geblieben, das sie dem Angeklagten für ein Geständnis in Aussicht gestellt hatte. Mildernd wirkte sich die Bereitschaft des Täters aus, dem Nebenkläger einen Schadenersatz von 1.500 Euro zu zahlen. Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da es um intime Details aus dem Privatleben des Angeklagten und der Belastungszeugen ging.
In 21 Fällen hatte der frühere Internatspräfekt und Religionslehrer zwischen 2001 und 2005 an drei Schülern sexuelle Handlungen vorgenommen. Die Opfer waren zwischen 12 und 15 Jahre alt. Die Haftstrafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich hatte der Täter die Auflage erhalten, sich einer ambulanten Sexualtherapie zu unterziehen. Die Opfer gaben damals an, sie hätten durch die Übergriffe keine behandlungsbedürftigen Schäden davongetragen. Auch dies hatte sich günstig auf das Strafmaß ausgewirkt.
UPDATE: Die Verhandlung
Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erneut angeklagte frühere Ettaler Benediktinerpater G. will ein Geständnis ablegen. Er werde die ihm zur Last gelegten Taten einräumen, sagte sein Anwalt am Donnerstag vor Gericht in München. Weiter betonte er, sein Mandant habe dies bereits im Prozess 2015 getan und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht.
Auf Nachfrage der Richterin bestätigte der Angeklagte die Aussagen und kündigte an, Details ergänzen zu wollen. Dies solle jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen. Zuvor war die Verhandlung unterbrochen worden. Angesichts der zur Last gelegten Taten sieht die Staatsanwaltschaft einen Strafrahmen von bis zu neun Jahren Haft vor, der Verteidiger fordert nicht mehr als fünf Jahre.
UPDATE: Prozess vertagt
Der am Donnerstag fortgesetzte Prozess gegen Pater G. wurde vertagt. Er soll am Mittwoch, den 10. August mit einer vom Angeklagten angekündigten Erklärung weiter geführt werden. Dann wird auch das Urteil des Gerichts erwartet. (kim/KNA)
Aktualisiert am 04.08.2016, 18:43 Uhr
Der Missbrauchsskandal erschütterte die katholische Kirche in ihren Grundfesten. Seit 2010 die ersten Fälle bekannt wurden, bemüht sich die Kirche um Aufarbeitung der Geschehnisse. Katholisch.de dokumentiert die wichtigsten Etappen