Zahl der Kirchenasyle gestiegen
Immer mehr Kirchengemeinden in Deutschland gewähren Flüchtlingen Kirchenasyl, um sie vor Abschiebung zu schützen. Mitte Januar zählte die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche bundesweit 323 solche Asyle mit 547 Menschen. Unter ihnen waren demnach 145 Kinder. Vor einem Jahr hatte die von beiden großen Kirchen getragene Initiative 277 Kirchenasyle mit 449 Flüchtlingen registriert, im Januar 2015 waren es 200 Asyle mit 359 Flüchtlingen.
Eine Gesamtzahl der Menschen, die im abgelaufenen Jahr zeitweise von Kirchengemeinden oder Klöstern aufgenommen wurden, liegt nach Angaben von Geschäftsführerin Genia Schenke Plisch noch nicht vor. Sie geht aber davon aus, dass es auch hier eine - wenn auch überschaubare - Steigerung gab, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte. 2015 fanden nach ihren Angaben mindestens 1015 Menschen Schutz, 2014 waren es 788 und ein Jahr davor lediglich 162.
Mit dem Kirchenasyl verfolgen die Beteiligten das Ziel, Flüchtlingen zu einem - zumindest vorläufigen - Bleiberecht zu verhelfen. Bei einem großen Teil handelt es sich um Geflüchtete, die auf Basis der europäischen Dublin-Regeln in dem Staat Asyl beantragen müssen, in dem sie in die EU eingereist sind. Sie müssten Deutschland also verlassen. Nach vor zwei Jahren mit den Kirchen vereinbarten Verfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeldete Kirchenasyl-Fälle noch einmal individuell - oft mit einem positiven Ausgang für die Betroffenen.
Was hat es mit dem Kirchenasyl auf sich? Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl hat 2015 mit katholisch.de über das Verhältnis von Staat und Kirche, zivilen Ungehorsam und das Gewissen des Einzelnen.
Die Deutsche Bischofskonferenz bewertet das Verfahren deshalb weiterhin positiv. "Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch die erneute Überprüfung der von den Kirchenvertretern vorgetragenen Fälle individuelle Härten vermieden werden können und die Möglichkeit eines Asylverfahrens in Deutschland eröffnet wird", erklärte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf Anfrage am Dienstag in Bonn.
Kopp: Individuelle Lebenssituation berücksichtigen
Der Kirche ist es Kopp zufolge ein wichtiges Anliegen, dass die individuelle Lebenssituation eines jeden Schutzsuchenden angemessen berücksichtigt wird. Die deutschen Bischöfe hätten in ihren Leitsätzen des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge betont: "Die Fürsorge für Flüchtlinge und Migranten gehört zum Selbstverständnis der Kirche." Das Kirchenasyl ist demnach eines von zahlreichen Feldern, auf denen dieser Grundsatz zum Tragen kommt.
"Als Ergänzung zu den staatlichen Verfahren kann Kirchenasyl stets nur ultima ratio sein, um auf drohende humanitäre Härten aufmerksam zu machen", so der Sprecher. Es bietet ihm zufolge die Gelegenheit, im konkreten Einzelfall eine erneute rechtliche Prüfung durchführen zu lassen und so im Einvernehmen mit den Behörden ethisch verantwortbare Lösungen zu finden.
Die festen Kommunikationsstrukturen zwischen Bischofskonferenz und BAMF seien grundsätzlich positiv. "Die Abmachung wird von einem dauerhaften Austausch zwischen den zuständigen staatlichen Stellen und den kirchlichen Ansprechpartnern begleitet", so Kopp. Auftretende Fragen ließen sich hierdurch in der Regel klären. (bod/dpa/KNA)