Aus, aus - das Licht ist aus
Nun hat das Kantonsgericht die Causa entschieden: Die Gemeinde St. Hilarius im Örtchen Näfels verliert nach 655 Jahren ihr Anrecht auf Zahlung des Ewigen Lichts, wie die NZZ anfang Januar berichtete.
Am Anfang war ein Mord
Der Streit geht zurück auf einen urkundlichen Eintrag aus dem Jahr 1357. Demnach hatte ein Konrad Müller aus Niederurnen den Konrad Stucki ermordet. Als Sühne bekam er aufgetragen, "auf alle Zeiten" das Ewige Licht in der Kirche von Mollis zu besorgen. Eine sagenhafte Zweitüberlieferung der Geschichte will, dass es sich um einen Brudermord unter den Gebrüdern Tschudi gehandelt habe. Im Ergebnis kommt aber ebenfalls Öl heraus: Der Kainsbruder, Besitzer der Güter Schneisingen und Mühlegut, habe den Pfarrer gebeten, zur Buße das Öl für das Ewige Licht übernehmen zu dürfen - "für alle Ewigkeit".
Ist das eine Stiftung? Ein Vermächtnis? Eine Bringschuld? Ein Ablass? Das Öl floss jedenfalls über Jahrhunderte. Die Näfelser blieben auch in der Reformation katholisch; das Dorf galt darum als politisches Gegengewicht zum reformierten Glarus. Daher bekamen sie den Rechtsanspruch der Pfarrei in Mollis übertragen. Irgendwann wurden auf den namentlichen Grundstücken die Nussbäume gefällt.
Kirchengemeinde beharrt auf ihrem Anspruch
Seitdem floss Geld statt Öl - 70 Franken (Tageskurs 57,91 Euro) pro Jahr. Nun begab es sich, dass rund 650 Jahre nach der angeblichen Mordtat der heutige Besitzer der Wiese nicht mehr einsehen mochte, finanziell für reuige Gelübde seiner Vorgänger geradezustehen - zumal die historische Seelenlast auch nicht ins Grundbuch eingetragen ist. Die katholische Kirchgemeinde beharrte freilich auf ihrem Anspruch und zog den jungen Bauern vor Gericht. Gefordert wurde zweierlei: der Eintrag ins Grundbuch im Zuge einer ohnehin seit 1912 überfälligen Aktualisierung - und die Fortführung der jährlichen Zahlung.
Der Gerichtstermin am 21. November verlief unerfreulich. Von einem Machtspiel und von "purer Schikane" sprach der Verteidiger des Bauern. Die Kirchgemeinde argumentierte, was die Reformation, Napoleon und die Gründung des Schweizer Bundesstaates überlebt habe, solle nun "mit einem Fingerschnippen vernichtet" werden. Ungesagt blieb jedoch freilich, so der Dorfhistoriker Fridolin Hauser, dass im 20. Jahrhundert der Kirchenrat selbst den Anspruch aufheben wollte. Damals habe jedoch der frühere Grundstücksbesitzer darauf bestanden.
Ein Richter in Not
Dem Richter in Not, der sich vergeblich um einen gütlichen Vergleich bemühte, sprang einige Tage später ausgerechnet der streitlustige Churer Bischof Vitus Huonder bei. Er bot an, um des lieben Friedens willen das Geld künftig aus der bischöflichen Kasse zu zahlen. Auch ein Nachbar des Bauern zeigte Bereitschaft, die Schuld auf sein Grundstück zu übertragen.
Doch die Kirchgemeinde beharrte auf ihrem ursprünglichen Anspruch. Das Bistum erklärte, der Näfelser Kirchenrat habe nicht einmal auf mehrfache Nachfrage geantwortet. Auch der Anwalt der Klägerpartei reagierte weder auf telefonische noch auf schriftliche Anfragen. So war der Richter nun tatsächlich gezwungen, ein Urteil zu sprechen - gegen die Kirchgemeinde. Er erklärte laut "NZZ", der Anspruch sei spätestens nach Bereinigung des kantonalen Hypothekenwesens 1842/49 erloschen. Zudem sehe er keinen besonderen Bezug zwischen der Unterhaltspflicht für das "Ewige Licht" und den betroffenen Liegenschaften.
Leidtragender der Dauerquerele war unter anderen der Näfelser Pfarrer Czeslaw Bosak. Er wurde nicht müde zu betonen, dass nicht die Pfarrei den absurden Streit betreibe, sondern die Kirchgemeinde - ein staatsrechtlich verfasstes Verwaltungsgremium also, das eine Besonderheit der Schweizer Kirchenverfassung darstellt. Dass er einen neuen Sponsor für das Ewige Licht findet, dürfte kein Problem darstellen - wenn auch wohl nicht für die nächsten 655 Jahre.
Von Alexander Brüggemann