Gedenktag für deutschen Märtyrer in Österreich
Der deutsche Märtyrerpriester Max Josef Metzger erhält einen liturgischen Gedenktag in der österreichischen Diözese Graz-Seckau. Das Liturgiedikasterium hat einen entsprechenden Antrag von Bischof Wilhelm Krautwaschl bereits im April 2025 genehmigt, wie die Diözese erst jetzt in ihrem aktuellen Amtsblatt mitteilt. Nach Freiburg, Augsburg und Berlin ist Graz damit die vierte Diözese und die erste außerhalb Deutschlands, in der am 17. April des seligen Märtyrers liturgisch gedacht werden darf. Die Aufnahme in den Magdeburger Diözesankalender ist geplant.
Metzger wurde 2024 im Erzbistum Freiburg als Märtyrer seliggesprochen. Er wurde 1887 im badischen Schopfheim geboren und war im Ersten Weltkrieg Feldgeistlicher, später engagierte er sich für den Frieden und die Ökumene.
Er wirkte von 1915 bis 1927 als Seelsorger in Graz, überwarf sich aber mit der Kirchenleitung. Das Ordinariat stieß sich vor allem an Metzgers Gründung zahlreicher sozialer, karitativer und religiöser Vereinigungen ohne obrigkeitliche Erlaubnis und an seiner angeblichen "Nähe zum Kommunismus". In Graz gründete er unter anderem das spätere Christkönigs-Institut unter dem Namen "Missionsgesellschaft vom Weißen Kreuz" und den "Weltfriedensbund vom Weißen Kreuz". Wegen des Konflikts verließ Metzger 1927 die Steiermark und ließ sich in Meitingen im Bistum Augsburg nieder. In Graz erinnern ein Stolperstein und ein nach ihm benannter Hörsaal der theologischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität an Metzger.
Einsatz für ein demokratisches Deutschland
Wegen scharfer Kritik an den neuen Machthabern wurde Metzger bereits 1934 für einige Tage und noch einmal im November 1939 für einen Monat inhaftiert. Den Zweiten Weltkrieg brandmarkte er als Folge der NS-Ideologie. Verhaftet wurde Metzger, als ein Brief von ihm an den Erzbischof von Uppsala abgefangen wurde. Der Brief enthielt ein Memorandum zu möglichen künftigen demokratischen Strukturen in Deutschland. Am 17. April 1944 wurde Metzger im Zuchthaus Brandenburg-Görden ermordet, nachdem ihn der Volksgerichtshof sechs Monate zuvor zum Tod verurteilt hatte. 1997 hob das Landgericht Berlin das Todesurteil postum auf.
Selige dürfen nicht in der ganzen Kirche liturgisch verehrt werden, sondern in der Regel nur in der Diözese, in der sie seliggesprochen wurden. Für die Feier in anderen Ortskirchen ist die Aufnahme in den Eigenkalender der jeweiligen Diözese erforderlich.