Gericht: Wiederaufnahme der Behandlung von Lambert war nicht rechtens
Das Gericht in Paris, das die Wiederaufnahme der Behandlung des langjährigen Komapatienten Vincent Lambert am 20. Mai anordnete, hatte kein Recht dazu. Das geht aus einem am Freitag in Paris veröffentlichten Urteil des Kassationshofs hervor. Das Pariser Berufungsgericht habe nicht die Kompetenz gehabt, den Behandlungsstopp rückgängig zu machen, heißt es in der Pressemitteilung. Die Behandlung könne laut den Anwälten von Lamberts Frau "ab jetzt" ausgesetzt werden.
Der 42-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Ein französisches Ärzteteam hatte entschieden, die künstliche Ernährung des früheren Krankenpflegers am 20. Mai zu beenden. Während seine Frau den Schritt befürwortet, wollten seine katholischen Eltern dies verhindern. Sie legten Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Die Eltern fordern, dass die Entscheidung des Ausschusses abgewartet wird. Am kommenden Montag wird die Mutter Lamberts, Viviane Lambert, laut der französischen Zeitung "Le Figaro" vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf sprechen.
Jahrelanger juristischer Streit
Bereits mehrere Gerichte haben sich mit dem Fall Lambert befasst. Im Juni 2014 hatte Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht zunächst einen Abbruch der Behandlung angeordnet. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte die Entscheidung im Juni 2015. Doch das medizinische Team des Krankenhauses CHU Reims weigerte sich, die Behandlung einzustellen. Daraufhin ordnete der Gerichtshof in Nancy eine weitere Konsultation an. Diese fand unter Leitung des Arztes Vincent Sanchez statt und kam 2018 zu dem Urteil, dass die Behandlung Lamberts beendet werden könne.
Vor der Einstellung der Behandlung am 20. Mai hatten sich bereits Staatspräsident Emmanuel Macron, mehrere französische Bischöfe sowie Papst Franziskus zu Wort gemeldet. Während Macron eine Einmischung in den Fall verweigerte, schrieb der Papst via Twitter: "Wir beten für Menschen, die mit schweren Gebrechen leben. Bewahren wir das Leben, die Gabe Gottes, vom Anfang bis zum natürlichen Ende." Man dürfe "der Wegwerfkultur keinen Raum" geben. (mal/KNA)