Suche
Churer Bischof schreibt Brief an Priester seines Bistums

Huonder gegen Kommunion für Wiederverheiratete

Dieser Inhalt ist nur erlaubt, wenn Sie Cookies vom Typ "readspeaker" zulassen.

Chur - Der Churer Bischof Vitus Huonder will den Kommunionempfang "nicht dem subjektiven Entscheid überlassen". Für die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener sieht er nur eine Möglichkeit.

Anders als die katholischen Bischöfe in Deutschland hält der Churer Bischof Vitus Huonder nichts von einer Öffnung beim Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene. Diese Frage dürfe "nicht dem subjektiven Entscheid überlassen werden", schreibt der Schweizer Kirchenmann in einem Brief an die Priester seines Bistums. Vielmehr müsse man sich auf "objektive Gegebenheiten" stützen.

"Wie Bruder und Schwester miteinander zu leben"

Ausschlaggebend sei dabei die Achtung vor der kirchlich geschlossenen ersten Ehe, so Huonder. Wer nach einer Scheidung erneut zivil heirate, könne die kirchlichen Sakramente nur dann empfangen, wenn die Partner bereit seien, "wie Bruder und Schwester miteinander zu leben", wie dies bereits Papst Johannes Paul II. festgehalten habe. Aus dem Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus zu Ehe und Familie sei keine neue, auf alle Fälle anzuwendende gesetzliche Regelung abzuleiten.

In einer international vielbeachteten Stellungnahme hatten sich die katholischen deutschen Bischöfe am Mittwoch zu dem Thema geäußert. Sie wollen in Einzelfällen wiederverheirateten Geschiedenen einen Zugang zur Kommunion ermöglichen: "Eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren."

Linktipp: Kompromisspapier mit Potential

Lange hat es gedauert, bis die deutschen Bischöfe sich auf eine gemeinsame Position zu Amoris Laetitia verständigt haben. Das Ergebnis stellt die Weichen für Pastoral und Dogmatik im Sinne des Papstes.

Artikel lesen

Zugleich betonen sie in dem Schreiben, dass es keinen "Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten" gebe. Der Gewissensentscheidung müssten eine ernsthafte Prüfung und ein von einem Seelsorger begleiteter geistlicher Prozess vorausgehen.

Bisher sind Katholiken, die nach einer Scheidung erneut zivil heiraten, vom Empfang der Kommunion generell ausgeschlossen, sofern sie nicht enthaltsam leben. Hintergrund ist die auf das Neue Testament zurückgehende kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe.

Debatte über Unauflöslichkeit der Ehe

Seit der Veröffentlichung von "Amoris laetitia" im April 2016 gibt es heftige Debatten über den Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene. Konservative Katholiken meinen, der Papst setze mit einer Öffnung nicht nur die Unauflöslichkeit der Ehe aufs Spiel, sondern letztlich die gesamte Lehre und Einheit der Kirche.

Die deutschen Bischöfe betonen, die Unauflöslichkeit der Ehe gehöre "zum unverzichtbaren Glaubensgut der Kirche". Zugleich aber fordere der Papst den differenzierenden Blick auf die jeweiligen Lebenssituationen. Niemand dürfe "auf ewig verurteilt werden". (KNA)

kna-katholisch-swarm-node3 (0.005s)