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Nach Antisemitismus-Vorwurf gegen deutschen Manager

"kath.ch"-Journalistin wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

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Zürich - Weil sie in einem Artikel den Eindruck erweckt habe, ein deutscher Manager sei antisemitisch, wurde nun eine Journalistin des Internetportals "kath.ch" wegen übler Nachrede verurteilt. Zur Begründung führte das Gericht vor allem einen Kritikpunkt an.

Das Bezirksgericht Zürich hat eine Journalistin des katholischen Schweizer Internetportals "kath.ch" wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Frau habe im November 2022 in einem Artikel den Eindruck erweckt, ein deutscher Manager sei antidemokratisch und antisemitisch, begründete das Gericht seine Entscheidung, über die "kath.ch" selbst am Dienstag berichtete. Das Bezirksgericht sprach demnach eine Geldstrafe von 30 mal 120 Franken zur Bewährung aus, für die eine Probezeit von zwei Jahren gelte. Gegen das Urteil kann den Angaben zufolge noch Berufung eingelegt werden.

Als Beweis für den Antisemitismus des Managers sei mit dem Antisemitismusbeauftragten von Baden-Württemberg, Michael Blume, nur eine Quelle genannt worden, erklärte der Richter laut dem Bericht bei der Urteilsbegründung. Der Artikel erwecke aber den Eindruck, dass die Vorwürfe von vielen Personen stammten. "Es gibt nicht genug Belege, um ihm eine allgemein antisemitische Gesinnung anzudichten", so der Richter. Auch werde in dem Artikel dem damaligen Arbeitgeber des Mannes eine Nähe zur AfD zugeschrieben, man gewinne jedoch den Eindruck, dass auch der Mann selbst gemeint sei. Eine generelle antidemokratische Gesinnung des Managers sah der Richter nicht als erwiesen an. Insgesamt seien die Vorwürfe geeignet, den Mann in seiner Ehre zu verletzen.

Die Journalistin hatte in dem Artikel über die Absage eines Vortrags des Managers durch das Bistum Chur berichtet. Der Generalvikar der Diözese, Jürg Stuker, hatte den Manager ausgeladen, nachdem Gerüchte über dessen politische Gesinnung aufgekommen waren. Ein öffentliches Interesse an diesem Vorgang bestehe durchaus, so der Richter. Dieses hätte aber auch beschrieben werden können, ohne den Manager als Antisemiten zu bezeichnen. (stz)

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