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Gesetz zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs in Kraft getreten

Kirche in Tasmanien verweigert Bruch des Beichtgeheimnisses

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Ein Priester gewährt die Absolution im Beichtstuhl
Sydney - Tasmanien ist bereits der fünfte australische Bundesstaat mit einem Gesetz, das Priester bei Missbrauchsfällen zum Bruch des Beichtgeheimnisses verpflichtet. Doch die katholische Kirche will es sabotieren.

Die katholische Kirche in Tasmanien will ein Gesetz sabotieren, das Priester bei Missbrauchsfällen zum Bruch des Beichtgeheimnisses verpflichtet. Es sei Priestern "nicht möglich", sich an ein "säkulares Gesetz" zum Bruch des Beichtgeheimnisses zu halten, sagte Erzbischof Julian Porteous australischen Medien (Donnerstag).

Zudem äußerte der Erzbischof der tasmanischen Hauptstadt Hobart Zweifel am Nutzen des am Mittwoch vom Parlament des australischen Bundesstaats beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs. "Ich glaube, das tasmanische Gesetz wird nicht den Schutz von Kindern und verletzlichen Menschen stärken. Es wird eher den gegenteiligen Effekt haben. Täter werden aus Angst vor einer Anzeige kaum noch schwere Sünden beichten", sagte Porteous.

Bis zu 21 Jahre Haft bei Missachtung des Gesetzes

Das Gesetz verpflichtet alle Bürger, vor allem aber Priester, Polizisten, Lehrkräfte und Mitarbeiter von Gesundheitsdiensten, die Kenntnis von Missbrauchsfällen erhalten, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Missachtung des Gesetzes kann mit bis zu 21 Jahren Haft bestraft werden.

Tasmanien ist nach Südaustralien, Victoria, dem Northern Territory und dem Stadtstaat Canberra der fünfte australische Staat, der Priester gesetzlich bei Missbrauchsfällen zum Bruch des Beichtgeheimnisses zwingt. In Australiens katholischer Kirche wurden in den vergangenen Jahren zehntausende Missbrauchsfälle bekannt, die teils von höchster Stelle gedeckt wurden. Mehrere Bundesstaaten erließen daraufhin Gesetze, die ausnahmslos alle zur Anzeige verpflichten, die von sexuellem Missbrauch erfahren – auch, wenn die Kenntnis im Rahmen einer Beichte oder anderer Seelsorgegespräche erlangt wurden. Die Gesetze gehen auf den Bericht der staatlichen Missbrauchskommission zurück. Darin heißt es, dass die Kommission von Fällen gehört habe, "in denen Täter, die den sexuellen Missbrauch von Kindern gebeichtet haben, Vergebung suchten und es dann wieder getan haben". Mehrere australische Bischöfe haben sich bereits mit deutlichen Worten gegen die Gesetze gewandt. Das Kirchenrecht sieht für den Bruch des Beichtgeheimnisses für Priester automatisch die Exkommunikation vor. (tmg/KNA)

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