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Theologe Wilhelm Rees über eine Anpassung des Kirchenrechts

Kirchenrechtler: "Amoris"-Anliegen zur Norm machen

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Ein Mann nimmt den Codex des kanonischen Rechts aus einem Regal.
Bonn/Innsbruck - Die unklare Rechtslage beim Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen kritisiert der Innsbrucker Theologe Wilhelm Rees. Er plädiert dafür, das Kirchenrecht entsprechend "Amoris laetitia" anzupassen.

Für einen einheitlichen Umgang mit wiederheirateten Geschiedenen wünscht sich der Innsbrucker Theologe Wilhelm Rees eine Anpassung des Kirchenrechts. In der aktuellen Ausgabe der österreichischen Wochenzeitung "Die Furche" kritisiert der Kirchenrechtler, dass in vielen Ortskirchen bislang konkrete Regelungen fehlten. Zwar habe Papst Franziskus in seinem nachsynodalen Schreiben "Amoris laetitia" deutlich gemacht, das die Anwendung der Bestimmungen zum Sakramentenempfang von individuellen Umständen abhänge. Es wäre jedoch "wahrscheinlich hilfreicher gewesen, eine konkrete Norm zu erlassen, als diesen Gedanken im Sinn der Barmherzigkeit in eine Fußnote zu geben", so Rees in dem Interview.

In "Amoris laetitia" hatte der Papst den Empfang der Kommunion und des Bußsakrament für wiederverheirate Geschiedene im Einzelfall nicht mehr kategorisch ausgeschlossen. Die Umsetzung solle nach dem Willen von Franziskus jedoch dezentral erfolgen, sagt Rees. In der Verantwortung sehe der Papst die einzelnen Bischöfe und Bischofskonferenzen, die er aufrufe, entsprechende Regelungen  zu treffen. "Das ist aber nicht so einfach, was man auch daran sieht, das bislang die Österreichische Bischofskonferenz in dieser Frage zu keinem klaren Ergebnis gekommen ist."

Willkürliches Handeln ausschalten

Das Kirchenrecht wolle der Communio der Kirche eine Ordnung geben und willkürliches Handeln ausschalten oder zumindest begrenzen. Daher erscheine ihm eine rechtliche Regelung der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen "sinnvoll und auch notwendig", betont Rees. Denn diese biete "einen klaren Rechtsanspruch", der etwa im Fall von Scheidung und Wiederheirat unter gewissen Umständen den Zugang zur Eucharistie ermögliche.

Des Weiteren plädiert der Kirchenrechtler für Gesetze, die "die weibliche Gegenwart in der Kirche" erweitern sowie eine stärkere Beteiligung der Laien ermöglichen. Solche Ideen seien zwar bei Franziskus erkennbar. Solange jedoch "die Gedanken zur Reform nur Wünsche des Papstes sind, sich aber nicht in konkreten Gesetzen niederschlagen, haben sie für die Kirche nur geringe Auswirkungen", sagte Rees. Insgesamt sieht der Theologe in Franziskus einen "Glücksfall für die Kirche", der "eine zeitgemäße Pastoral, eine offene Kirche und die Sorge um Menschen am Rande oder in schwierigen Situationen einfordert". (tmg)

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