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Skurriler Fall von Selbstjustiz landet vor Gericht

Mann manipuliert Kirchenglocke per Zeitschaltuhr

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Kreuzlingen - Monatelang rätselte eine Kirchengemeinde, warum ihr Geläut morgens ständig ausfiel. Dann die Überraschung: Jemand hatte die Glocke mit einer Zeitschaltuhr manipuliert. Vor Gericht wurde es jetzt ganz skurril.

Ging ihm das Kirchengeläut derart auf den Wecker, dass er eine Straftat beging? Ein 45-jähriger Deutscher stand in dieser Woche vor dem Bezirksgericht im schweizerischen Kreuzlingen. Wie verschiedene Schweizer Medien am Donnerstag berichteten, wird dem Mann zur Last gelegt, irgendwann zwischen September 2014 und Dezember 2015 die Glocke des evangelischen Kirchturms in der Gemeinde Wäldi (Kanton Thurgau) manipuliert und so zum Verstummen gebracht zu haben. Der Mann stritt die Beschuldigungen vor Gericht ab, ein Urteil wurde noch nicht gefällt.

Das Geläut der Kirche war den Berichten zufolge jeweils am Morgen unerklärlicherweise ausgefallen. Daraufhin beauftragte die Kirchengemeinde mehrmals einen Techniker, der die Ursache jedoch nicht feststellen konnte. Man ersetzte sogar das Schlagwerk der Glocke. Erst im Juli 2016 wurde eine im Dachgebälk versteckt angebrachte Zeitschaltuhr gefunden, die immer um sechs Uhr morgens die Stromzufuhr der Glocke unterbrochen hatte.

Verdächtige DNA-Spuren

Weil er sich zuvor mehrfach über die Lautstärke der Glocke beschwert hatte, geriet der 45-Jährige schnell in Verdacht. Die Polizei fand zudem Spuren seiner DNA auf der Zeitschaltuhr. Allem Anschein nach hatte sich der Mann, der in unmittelbarer Nachbarschaft der Kirche wohnt, illegal Zutritt zum Turm verschafft. "Er hatte das Motiv, das Know-how und es gibt den Beweis am Tatort", hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Deshalb sei der Deutsche wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch angezeigt worden.

Vor Gericht konnte es sich der Mann nicht erklären, dass seine DNA im Kirchturm gefunden wurde. Zugleich räumte er ein, dass das Geläut die Lebensqualität seiner Familie beeinträchtigt habe. Während sein Anwalt in dem Fall einen Freispruch fordert, hielt die Gerichtspräsidentin die Parteien zunächst an, sich außergerichtlich zu einigen. Laut der Evangelischen Kirchengemeinde Lipperswil-Wäldi soll das weitere Vorgehen nun zunächst intern besprochen werden. Sie hatte einen Schadensersatz von rund 13.000 Schweizer Franken (ca. 11.000 Euro) für die Fehlersuche und den unnötigen Ersatz des Schlagwerks verlangt. (tmg)

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