Polens Bischöfe verurteilen Parlamentsbeschlüsse zu Abtreibungen
Polens Bischöfe protestieren gegen die vom Abgeordnetenhaus auf den Weg gebrachte Lockerung der Abtreibungsgesetzgebung. Die beiden vom Sejm angenommenen Gesetzentwürfe propagierten allein schon durch ihre parlamentarische Beratung eine gesellschaftliche Zustimmung zu Abtreibungen, selbst wenn sie nie Rechtskraft erlangten, erklärte die Bischofskonferenz am Samstag zum Abschluss ihrer Vollversammlung im südpolnischen Zakopane. Abtreibungen würden als "moralisch indifferent" gefördert, obwohl dies der Wahrheit widerspreche.
Die Bischöfe riefen dazu auf, das Leben jedes Kindes, auch des ungeborenen, zu achten. Zudem fordern sie, Frauen in schwierigen Lebenslagen sowie deren Familien konkrete, wirksame und langfristige Unterstützung zukommen zu lassen. Die Kirche biete eine solche Hilfe bereits seit vielen Jahren an. "Die Sorge um das Leben der Schutzlosen, insbesondere der ungeborenen Kinder, ist eine Pflicht des Gewissens und Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung jedes Menschen", so die Bischöfe.
Änderung nicht in Sicht
Einer der Gesetzentwürfe soll nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten Schwangerschaftsabbrüche erlauben, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwere und irreparable Fehlbildung oder lebensbedrohliche Krankheit des Fötus besteht. Diese Regelung galt bereits bis Ende 2020, wurde dann aber von den höchsten Richtern des Landes für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.
Der zweite angenommene Gesetzentwurf soll eine Bestrafung von Beihilfe und Anstiftung zu rechtswidrigen Abtreibungen abschaffen. Nun muss die zweite Parlamentskammer, der Senat, über beide Entwürfe beraten.
Anschließend ist der rechtskonservative Staatspräsident Karol Nawrocki am Zug. Es gilt als wahrscheinlich, dass er beide Gesetzentwürfe mit seinem Veto blockiert. Die erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit, um ein Präsidentenveto zu überstimmen, ist im Sejm nicht in Sicht. Polen hat aktuell eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nur bei Gefahr für die Gesundheit der Mutter und nach einer Vergewaltigung oder bei Inzest ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt.