Polizei beschlagnahmt kompletten Messwein-Nachschub
In der kanadischen Provinz Quebec greift die Polizei gegen vermeintlich illegale Messwein-Importe durch und droht so eine Knappheit in der Liturgie zu erzeugen. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur "Catholic News Service" (CNS) vom Wochenende wurden Mitte April bei drei Quebecer Kirchenbedarfshandlungen die gesamten Messweinvorräte konfisziert. Die Beschlagnahmung stehe im Zusammenhang mit Gesetzen zum provinzüberschreitenden Alkoholhandel, so eine Sprecherin der Polizei gegenüber CNS. Das einschlägige Alkoholimportgesetz ("Importation of Intoxicating Liquors Act") sieht jedoch eigentlich eine Ausnahme für sakramentale Verwendungen vor.
Derzeit wird in Kanada kein Messwein produziert, nachdem es in der Vergangenheit einige Jahre lang eine im Land hergestellte für die Liturgie geeignete Sorte gegeben hatte. Daher wird der Messweinbedarf durch Importe aus Kalifornien gedeckt, die über die Provinzen Ontario und New Brunswick aus den USA eingeführt werden. In Quebec wird Alkohol durch das staatliche Monopolunternehmen "Société des alcools du Québec" (SAQ) vertrieben, das keinen Messwein im Angebot hat. "Die SAQ versucht mindestens seit den 1980ern, den Vertrieb von Messwein in Quebec zu unterbinden", so der Geschäftsführer eines der von den Beschlagnahmungen betroffenen Unternehmen Jacques Laroche gegenüber CNS. Daher müssten Pfarreien und Orden über den Umweg anderer Provinzen einkaufen.
Bischofskonferenz verhandelt mit Alkohol-Monopol
Die Quebecer Bischofskonferenz zeigte sich gegenüber CNS besorgt. Man habe bereits Kontakt mit der SAQ aufgenommen, um die Versorgung mit Messwein sicherzustellen. Der staatliche Monopolbetrieb zeige sich auch kooperationsbereit, das eigene Sortiment auf für Messwein geeignete Sorten zu überprüfen. Einschränkungen des liturgischen Lebens drohten jedoch vorerst nicht: Die Pfarreien hätten noch genügend Vorräte, zudem sei der Verbrauch aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ohnehin zurückgegangen.
Nicht jeder Wein kann in der Liturgie als Messwein verwendet werden. Das Kirchenrecht sieht vor, dass Messwein "naturrein und unvermischt […], das heißt ohne Beimischung von Fremdstoffen" sein muss. (Grundordnung des Römischen Messbuchs) Zuckerzusätze und andere nicht erlaubte Beigaben sind damit verboten, eine Zugabe von reinem Alkohol aus Trauben jedoch erlaubt, womit grundsätzlich auch Sherry oder Portwein für die Liturgie in Frage kommen.
Vergleichbare Probleme sind in Deutschland sehr unwahrscheinlich. 2014 hatte die Deutsche Bischofskonferenz ihre aus dem Jahr 1976 stammende Messweinverordnung aufgehoben und damit Entwicklungen im staatlichen Weinrecht nachvollzogen. Eine liturgische Verwendung ist seither bei allen Weinen zulässig, die als "Qualitätsweine" eingestuft werden. Eine Approbation einzelner Messweinlieferanten braucht es nicht mehr. Auch die anstehende Reform des deutschen Weinrechts aufgrund der europarechtlichen Gesetzgebung ändere an der Erfüllung der kirchenrechtlichen Kriterien nichts, wie der Deutsche Weinbauverband auf Anfrage von katholisch.de im vergangenen Jahr bestätigte. (fxn)