Regierung untersagt der Kirche den Messwein
Zunächst hatte die Regierung des Bundesstaats der katholischen Kirche noch erlaubt, Wein für die Heilige Messe zu nutzen. Doch jetzt stellte ein Regierungsvertreter klar: "Alle Arten von Alkohol sind im Bundesstaat verboten. Und die Verwendung von Messwein durch die Kirche verstößt gegen dieses Gesetz."
Jesuit Francis Thattaparambil, der für das kirchliche Weingut in der Erzdiözese Patna verantwortlich ist, sagte: "Ich rechne damit, dass nun jederzeit Offizielle kommen und das Weingut schließen werden." Das von Jesuiten betriebene Weingut habe seit mehr als 50 Jahren mit einer gesetzlichen Erlaubnis Wein hergestellt, so Thattaparambil. Pater Devasia Mattathilany, Sprecher der Erzdiözese, will nun an die Regierung appellieren, das Verbot zu überdenken. Messwein sei "ein integraler Bestandteil der Liturgie".
Kirchenrecht: "Der Wein muss naturrein sein"
Als Messwein wird der aus Trauben gewonnene Wein bezeichnet, der in der katholischen Eucharistiefeier, beim Abendmahl der Protestanten oder in der Göttlichen Liturgie der Ostkirchen Verwendung findet. Ausgehend vom letzten Abendmahl Jesu werden nach katholischer und orthodoxer Lehre in der Liturgie Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandelt. Die katholische Kirche stellt seit Jahrhunderten strenge Anforderungen an die Qualität dieses Weines. Im Kirchenrecht heißt es: "Der Wein muss naturrein und aus Weintrauben gewonnen sein und darf nicht verdorben sein." (Canon 924).
Der an Nepal grenzende nordostindische Bundesstaat Bihar zählt rund 104 Millionen Einwohner. Der Hauptteil der Bevölkerung sind Hindus. Muslime machen die verbleibenden rund 17 Prozent aus. Christen sind eine verschwindend kleine Minderheit. Der für den Alkoholverbots-Erlass verantwortliche Regierungschef Nitish Kumar gilt als Vegetarier, Nichttrinker und Nichtraucher. (KNA)
Indiens Katholiken haben nicht genug Messwein. Laut einem Medienbericht hat die katholische syro-malabarische Kirche daher bei der staatlichen Monopolverwaltung eine Erhöhung der jährlichen Weinproduktion beantragt.