Religion vor Gericht
Im britischen Fall geht es um die Klagen von vier Christen, die sich von ihren Arbeitgebern an der Ausübung ihrer Religion gehindert fühlten. Die britische Justiz hatte die Klagen im Jahr 2010 abgelehnt. Die katholische Bischofskonferenz von England und Wales kritisierte die Urteile Gerichte daraufhin als Verletzung der Religionsfreiheit.
In zwei der vor dem Straßburger Gericht anhängigen Fälle geht es um das Tragen von Schmuckkreuzen während der Arbeitszeit. Die Arbeitgeber einer British-Airways-Mitarbeiterin sowie einer Krankenschwester hatten dies verboten. Eingereichte Klagen wurden von der britischen Justiz abgelehnt: Das Tragen eines Schmuckkreuzes sei kein verpflichtender Teil der christlichen Religionsausübung und ein Verbot kein Eingriff in die Religionsfreiheit der Mitarbeiterinnen, so die Begründung.
In zwei weiteren Fällen geht es um die Weigerung von zwei katholischen Arbeitnehmern, bestimmte Aufgaben auszuführen, die ihrer Auffassung nach zur Duldung von Homosexualität beitrügen. Eine katholische Mitarbeiterin eines Standesamtes hatte sich geweigert, gleichgeschlechtliche Partnerschaften einzutragen; ein Sexualtherapeut lehnte es ab, mit homosexuellen Paaren zu arbeiten.
Die Arbeitgeber zogen daraufhin arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter bis hin zur Entlassung. Die Klagen wies ein Gericht mit dem Argument zurück, die Arbeitgeber seien nicht verpflichtet, sich Meinungen anzupassen, die gesetzlichen Prinzipien, wie etwa dem Recht auf gleiche Behandlung unabhängig von der sexuellen Orientierung, widersprächen. Nun muss Straßburg urteilen.
Es herrscht ein gewisser Mangel an Respekt vor Religion
Dieter Graumann
Experten: Kreuz verstößt nicht gegen die Verfassung
Recht gesprochen wurde in Warschau bereits am Montag. Ein Bezirksgericht in der polnischen Hauptstadt hat eine Klage mehrerer Abgeordneter der antiklerikalen "Palikot-Bewegung" gegen das Kreuz im Sitzungssaal des Parlaments abgewiesen.
Die Abgeordneten sahen sich durch das Kreuz hinter der Rednertribüne in ihrem persönlichen Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Die Partei kann gegen das Urteil Berufung vor einem höheren Gericht einlegen.
Parlamentspräsidentin Ewa Kopacz hatte eine Entfernung des Kreuzes abgelehnt. "Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit", so die Politikerin der rechtsliberalen Regierungspartei "Bürgerplattform". Vier von Kopacz beauftragte Rechtsexperten hatten erklärt, das Kreuz verstoße weder gegen die Verfassung noch gegen europäisches Recht.
Graumann bemängelt Respekt vor Religionen
Religionsfreiheit kommt auch in Deutschland regelmäßig in der öffentlichen Debatte auf. So hat der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, Ende Dezember in einem Interview mit der Zeitung "Die Welt" einerseits die Grenzen der Religionsfreiheit betont. Andererseits zeigte die jüngste Debatte um Beschneidungen, dass ein "gewisser Mangel an Respekt vor Religion" herrsche. "Es gibt auch einen säkularen Fundamentalismus, der alles zu verurteilen versucht, was mit Glauben zu tun hat", so Graumann.
Der designierte Bischof von Regensburg, Rudolf Voderholzer, hat bei seiner Vereidigung auf Deutschland und Bayern in der vergangenen Woche das Thema ebenso zur Sprache gebracht. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, sei die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit für den 53-Jährigen unverzichtbar.
Auch die Kirche habe die Freiheit der Religionsausübung zu achten und dürfe nicht versuchen, "den Glauben der Kirche für alle verbindlich zu machen", sagte Vorderholzer laut BR. Allerdings dürfe auch der Staat seinen Bürgern nicht Religion, Glauben und ein bestimmtes religiös geprägtes Rechtssystem vorschreiben.
Update 12:27 Uhr: Die British-Airways-Angestellte darf während der Arbeit ein Schmuckkreuz tragen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gab der einer Klägerin Recht. Der Gerichtshof entschied nun, das Argument der Fluggesellschaft, das Tragen eines Schmuckkreuzes beeinträchtige das Image der Firma, sei nicht ausreichend.
Zur Begründung führten die Richter an, dass British Airways auch Gläubigen anderer Religionen gestatte, während der Arbeitszeit religiöse Kleidung wie etwa einen Turban zu tragen; auch diese Symbole hätten offensichtlich keine negativen Auswirkungen auf die Marke "British Airways" gehabt. In den drei weiteren vor dem Gerichtshof Fällen stellten die Straßburger Richter keine Verletzung der Religionsfreiheit fest. (meu/KNA)