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Bischofskonferenz will Referendum gegen Verfassungsänderung unterstützen

Schweizer stimmen für Embryonentests

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Die Schweizer Flagge weht im Wind.
Zürich - Die Schweizer haben am Sonntag für eine Veränderung der Verfassung gestimmt. Danach soll die umstrittene Präimplantationsdiagnostik in einem größerem Umfang erlaubt werden. Die Bischofskonferenz kritisiert die Entscheidung.

Regierung und Parlament wollen das geltende Verbot gentechnischer Untersuchungen an Embryonen abschaffen. Die Kirchen sind unter Verweis auf den Schutz des Lebens für die bestehende Regelung. Die politischen Parteien vertreten ebenso wie Behindertenorganisationen unterschiedliche Positionen.

Die Schweizer Bischofskonferenz warnte vor negativen Folgen einer Annahme der PID-Vorlage. Das Ja zur PID sei ein "Rückschritt für die Wahrung des vollständigen Schutzes des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende", heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Stellungnahme der Bischöfe. Sie betonen, bei der PID gehe es nicht darum, Krankheiten zu behandeln. Diese würden vielmehr umgangen, indem man die Embryonen als Träger der Krankheit beseitige. Es bestehe die Gefahr, "dass in künftigen Schritten Designerbabys möglich" würden, sagte der Bischofskonferenz-Vorsitzende und Bischof von St. Gallen, Markus Büchel.

Bischöfe wollen Referendum unterstützen

Er kündigte das Engagement der Bischöfe für ein geplantes Referendum zum Fortpflanzungsmedizingesetz an. "Die SBK wird es im Sinne des Neins zur Verfassungsänderung ideell unterstützen, jedoch selbst keine Unterschriftensammlungen durchführen noch dem Referendumskomitee beitreten", sagte er. Wenn es um den Schutz des Lebens gehe, nehme die Kirche auch politisch Stellung.

Linktipp: PID Entscheidung in der Schweiz

Theologin Katharina Westerhorstmann von der Universität Bonn erklärt die Präimplantationsdiagnostik aus moraltheologischer Sicht.

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Mit dem Ja zur Verfassungsänderung könnten genetische Untersuchungen an Embryonen, die im Reagenzglas erzeugt wurden, künftig in großem Umfang erlaubt werden. Alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, sollen demnach auf die PID zurückgreifen können. Nicht angewendet werden darf das Verfahren, "um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben", wie es in der Vorlage heißt.

Gegner der PID befürchten weitere Liberalisierungsschritte

Umstritten war in den Parlamentsberatungen die Anzahl der Embryonen, die in einem Behandlungszyklus hergestellt werden dürfen. Im vorgeschlagenen Text heißt es, es dürften nur so viele menschliche Eizellen außerhalb des Körpers der Frau entwickelt werden, "als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind". Bei der Beratung des Gesetzes einigte man sich auf eine Obergrenze von zwölf; heute dürfen maximal drei entwickelt werden.

Über das Gesetz selbst wurde am Sonntag nicht abgestimmt. Nach Annahme und Inkrafttreten der Verfassungsänderung wird es zunächst veröffentlicht und könnte dann per neuerlichem Referendum angefochten werden. Das überparteiliche Komitee "Nein zur PID" kündigte bereits an, "das Referendum gegen die viel zu weit gehende Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes" zu ergreifen. Das Komitee befürchtet weitere Liberalisierungsschritte wie die Herstellung von Retterbabys, Eizellenspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft oder die Zulassung von sogenannten Designerkindern, bei denen Geschlecht, Haar oder Augenfarbe bestimmt werden könnten. (KNA)

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