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Ungleichbehandlung von Religionen soll vermieden werden

Texas verbietet geistlichen Beistand während der Exekution

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Austin - Ab sofort dürfen Geistliche in Texas keine Todeskandidaten mehr begleiten – egal, welcher Religion sie angehören. Vorher hatte es juristischen Streit um einen buddhistischen Seelsorger gegeben.

Im US-Bundesstaat Texas dürfen keine Seelsorger mehr in die Exekutionskammer. Das sagte ein Behördensprecher der "Huffington Post" am Mittwoch. Der Staat reagiert damit auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von vergangener Woche, das eine Ungleichbehandlung der Religionen bei der Begleitung von Todeskandidaten verbot und eine Exekution deshalb verschob. Ein zum Tode Verurteilter hatte geklagt, weil ein buddhistischer Geistlicher nicht während seiner Hinrichtung mit ihm im Raum sein durfte.

Der Staat hatte die Entscheidung mit der Regel begründet, dass nur Staatsangestellte in die Exekutionskammer dürften – und Texas beschäftige nur christliche und muslimische Geistliche. Richter Brett Kavanaugh sagte zur Gerichtsentscheidung, die momentane Praxis sei "konfessionelle Diskriminierung". Geistliche müssen laut der neuen texanischen Regelung nun bei Exekutionen im Nebenraum bleiben, die Kammer darf neben dem Verurteilten nur von Gefängnispersonal betreten werden.

Die geistliche Begleitung von Todeskandidaten ist in der vergangenen Zeit auch durch einen Fall in Alabama in die Diskussion gekommen: Dort wollte ein Todeskandidat, dass ein muslimischer Geistlicher während der Exekution im Raum anwesend ist, was ihm jedoch verwehrt wurde. In diesem Fall gab der Oberste Gerichtshof dem Staat Recht, was zu Kritik katholischer Bischöfe führte. (cph)

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