Vatikan: Bisher keine Unterlagen für Hamel-Seligsprechung
Am Wochenende hatten französische Medien berichtet, Erzbischof Dominique Lebrun von Rouen sammele Material für eine mögliche Seligsprechung Hamels. Sein Tod sei "das ultimative Zeugnis für seinen Glauben an Christus, den er lebenslang bekundet hat". Der 85-jährige Hamel wurde Ende Juli bei einem Überfall zweier Islamisten auf seine Kirche im nordfranzösischen Saint-Etienne-du-Rouvray bei Rouen brutal mit einem Messer ermordet. Die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) beanspruchte die Tat für sich.
Christus in besonderer Weise nachgefolgt
Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen. Erst dann darf die betreffende Person offiziell weltweit verehrt werden.
Für eine Seligsprechung sieht das kirchenrechtliche Verfahren normalerweise ein Wunder vor, das auf Fürsprache des Kandidaten gewirkt wird. Bei Märtyrern ist dies jedoch nicht notwendig. Einer Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Es beginnt frühestens fünf Jahre nach dem Tod des Kandidaten.
Wunder oder Märtyrertod erforderlich
Dazu muss das jeweilige Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den "Ruf der Heiligkeit" nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. (KNA)
Der Würzburger Priester Christian Stadtmüller wollte ursprünglich nur als Urlauber nach Rouen kommen. Doch dann hat er beim Requiem für Jacques Hamel konzelebriert. Ein Interview.