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Das Abkommen wurde bereits letztes Jahr unterzeichnet

Vatikan: Steuerabkommen mit Italien tritt in Kraft

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Im wehrhaften Turm Nikolaus V. beim Diensteingang zum Vatikan befindet sich der Sitz der Vatikanbank IOR.
Vatikanstadt - Schon 2015 wurde das Steuerabkommen zwischen dem Vatikan und Italien unterzeichnet. Es soll den Informationsaustausch erleichtern, betrifft aber nur bestimmte Personen und Institutionen.

Der Vatikan will verstärkt gegen Steuerflüchtlinge aus Italien vorgehen. Am Samstag tritt das 2015 unterzeichnete Steuerabkommen zwischen dem Vatikan und Italien in Kraft, wie das vatikanische Presseamt am Freitag mitteilte. Die Vereinbarung vom 1. April 2015 sehe einen erleichterten Informationsaustausch vor. Dem Abkommen nach sind Personen und Einrichtungen mit offiziellem Wohnsitz in Italien, die Finanzaktivitäten über den Vatikan abwickeln, der italienischen Steuerpflicht unterworfen.

Vereinbarung entspricht internationalen Standards

Der vatikanische Außenminister, Erzbischof Paul Richard Gallagher, hatte zur  Unterzeichnung der Vereinbarung darauf hingewiesen, dass der vereinbarte Informationsaustausch internationalen Standards entspreche. Der Heilige Stuhl verpflichte sich, dem italienischen Staat sämtliche für Steuerfragen relevanten Daten zu geben. Konkret geht es um Personen und Institutionen mit offiziellem Wohnsitz in Italien, die ein Konto bei der Vatikanbank IOR unterhalten oder sonstige Finanzgeschäfte über den Heiligen Stuhl abwickeln. Der Vatikan gibt diese Informationen an Italien weiter. Dies gilt nicht für die Löhne und Gehälter von Vatikan-Angestellten mit italienischer Staatsangehörigkeit; sie unterliegen weiterhin nicht der italienischen Steuerpflicht. (KNA)

Linktipp: System von Korruption und Geldwäsche

Das System von Korruption und Vetternwirtschaft ist auch unter Papst Franziskus noch lebendig - das ist die Überzeugung des Journalisten Gianluigi Nuzzi. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin warnte jedoch davor, Nuzzis Enthüllungen überzubewerten. (Artikel von 2015)

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