Die Päpste und das Wahlrecht: Warum Leos Wahlzettel eine Premiere ist
Wählen gehen ist nicht nur Bürgerpflicht, sondern auch Katholikenpflicht: "Der Gehorsam gegenüber der Autorität und die Mitverantwortung für das Gemeinwohl machen es zu einer sittlichen Pflicht, Steuern zu zahlen, das Stimmrecht auszuüben und das Land zu verteidigen", heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche unter der Nummer 2240.
Selbstverständlich war das nicht immer. Das Verhältnis der Kirche zur Demokratie musste sich erst entwickeln. 1874 verbot Papst Pius IX. (1846–1878) mit seiner Bulle "Non expedit", "Es ist nicht angebracht", für italienische Katholiken aktiv und passiv an den Wahlen im Königreich Italien teilzunehmen. Hintergrund des Verbots war die Annexion des Kirchenstaats und der antikirchliche Kurs des jungen italienischen Nationalstaats. Erst 1919 erlaubte Papst Benedikt XV. (1914–1922) den Italienern, sich im christdemokratischen Partito Popolare Italiano zu engagieren und die Partei zu wählen.
Wie es die Päpste selbst mit dem Wählen hielten, war lange Zeit schlicht kein Thema. Päpste, die Staatsbürger eines demokratisch verfassten Gemeinwesens sind, gibt es noch nicht besonders lange. Von 1523 bis 1978 waren alle Päpste Italiener, ab 1861 bestand das konstitutionell-parlamentarisch verfasste Königreich Italien, und erst mit den Lateranverträgen von 1929 wurden die Verhältnisse zwischen Papst und italienischem Nationalstaat normalisiert – da war schon Mussolini an der Macht, der die Demokratie aushöhlte und unter dem die Wahlen zu Propagandainstrumenten verkamen.
Als mit Johannes Paul II. (1978–2005) der erste Nicht-Italiener auf dem Stuhl Petri Platz nahm, war dessen polnische Heimat noch eine kommunistische Diktatur. Einfluss auf sein Heimatland nahm er durch Besuche, die zu Massenkundgebungen gegen die kommunistischen Machthaber wurden. Und auch nachdem Polen eine Demokratie wurde, beeinflusste er die Politik: 2003 stimmten mehr als drei Viertel der Polen für den EU-Beitritt ihres Landes. Zuvor hatte der Papst in Rom in einer Ansprache vor polnischen Pilgern die EU-Osterweiterung als Ausdruck historischer Gerechtigkeit bezeichnet. Selbst beim Referendum mitabzustimmen, war da nicht mehr nötig.
Benedikt XVI. wählte nur als Kardinal
Die Frage nach der Wahlteilnahme eines Papstes wurde erstmals öffentlich diskutiert, als mit Papst Benedikt XVI. (2005–2013) im April 2005 ein Deutscher zum Papst gewählt wurde. Der Zeitpunkt war günstig, um erstmals die Frage nach den staatsbürgerlichen Pflichten eines Papstes zu fragen: Im September 2005 standen die nächsten Bundestagswahlen an, und die Frage nach der päpstlichen Wahlbeteiligung lag nahe.
Obwohl der Bayer Joseph Ratzinger schon seit 1982 als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom lebte und damit die vatikanische Staatsbürgerschaft zusätzlich zu seiner deutschen hatte, behielt er eine deutsche Meldeadresse im oberpfälzischen Pentling. Auch nach der Wahl zum Papst, wie damals ein Beamter aus dem Pentlinger Rathaus bestätigte. Im Rathaus machte man sich nach der Papstwahl Hoffnungen darauf, dass Ratzinger auch als Benedikt weiterhin in Pentling wählen würde, wie er es als Kardinal getan hatte, wenn auch nur per Briefwahl.
Dem erteilte indes der Papstbruder Georg eine Absage: "Er ist der Souverän des Vatikanstaats und hält es nicht für richtig, sich in die Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen", ließ er sich zitieren. "Das haben wir so besprochen." Bei der nächsten Bundestagswahl, vier Jahre später, änderte sich daran nichts. Dem, was Georg Ratzinger damals gesagt habe, sei nichts hinzuzufügen, gab der Privatsekretär des Papstes, Georg Gänswein, zu Protokoll.
Franziskus war ein Wahlmuffel
Benedikts Nachfolger, Papst Franziskus (2013–2025), war anscheinend schon als einfacher Jesuitenpater ein Wahlmuffel. In ihrer 2013 erschienenen Franziskus-Biographie schreibt die argentinische Journalistin Evangelina Himitian, dass Jorge Bergoglio zuletzt um 1960 an einer Parlamentswahl teilgenommen habe. Danach habe er aufgehört zu wählen, weil er sich "ein bisschen wie der Vater von allen" gefühlt habe – aber nicht aus mangelnder politischer Verantwortung. Vielmehr rief er andere auf, wählen zu gehen.
Anders als sein Vorgänger als Papst, der auch als Bayer preußisch-korrekt seine Meldeadresse in der Heimat aktuell hielt, soll Bergoglio es mit den Formalitäten nicht so genau genommen haben, so dass er nach einigen Umzügen in keinem Wählerverzeichnis mehr auftauchte. Als Papst hätte er in Argentinien wählen können, wenn er sich in das Register der im Ausland lebenden Argentinier hätte eintragen lassen – das geschieht nur auf Antrag, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass Franziskus diesen Antrag je gestellt hätte. Für die Parlamentswahlen im Oktober 2013 wäre das auch eine sehr knappe Angelegenheit geworden: Am 13. März wurde Franziskus gewählt, am 30. April lief die Frist ab, bis zu der eine Eintragung möglich gewesen wäre, um im Oktober als Auslands-Argentinier abzustimmen.
Ein Papst, drei Staatsbürgerschaften
Als Robert Francis Prevost 2025 zum Nachfolger von Franziskus gewählt wurde, war er der Papst mit den meisten Staatsbürgerschaften: Von Geburt an war er US-Amerikaner, als Bischof des peruanischen Chiclayo nahm er 2015 die Staatsangehörigkeit von Peru an, und mit seiner Berufung in den Vatikan ist er seit 2023 Bürger des Staats der Vatikanstadt. In beiden Heimatländern, den USA und Peru, wurde der rechtliche Status des Papstes Thema – nicht zuletzt, weil Leo XIV. offensichtlich Wert auf staatsbürgerliche Formalitäten legt: Wenige Wochen nach seiner Wahl zum Papst beantragte er einen neuen peruanischen Personalausweis mit seiner neuen Adresse und einem aktuellen Foto.
Auch als Auslands-Peruaner darf Leo wählen. Anders als die meisten seiner peruanischen Mitbürger muss er es aber nicht: Ab dem Alter von 70 Jahren entfällt in Peru die Wahlpflicht. Anfang Oktober musste der 71-Jährige daher seine Stimme für die Regionalwahlen nicht in seinem Wahllokal in seiner ehemaligen Bischofsstadt Chiclayo abgeben, wie peruanische Medien mit einem gewissen Bedauern berichteten.
Das meiste über das Wahlverhalten Leos weiß man aber aus seinem Geburtsland. In den USA sind die Wählerverzeichnisse öffentlich und registrieren, wer wann an welchen Wahlen teilgenommen hat. Unter seinem bürgerlichen Namen ist Leo mit einem Wohnsitz in New Lenox im Umland von Chicago als Wähler registriert. Die Wählerverzeichnisse von Will County, dem Kreis, zu dem New Lenox gehört, zeigen einen zumindest gelegentlich engagierten Demokraten – "with a small d", wie man in den USA sagt: kein Parteigänger der Demokratischen Partei, sondern ein von der Demokratie Überzeugter. Von 2008 bis 2016 hat er an den Vorwahlen im Bundesstaat Illinois teilgenommen: 2008 und 2010 an der demokratischen ("with a big D"), 2012 bis 2016 an der republikanischen. Bei den Vorwahlen wählen die Parteien die Kandidaten aus, die dann bei den eigentlichen Wahlen, den "general elections", antreten. In Illinois muss man für die Teilnahme an den Vorwahlen nicht als Parteimitglied registriert sein. Stattdessen kann man sich jedes Mal entscheiden, bei welcher "primary" man die Stimme abgibt.
Als Vatikanbürger an amerikanischer Politik interessiert
Prevost hat dem Wählerverzeichnis zufolge also 2008 an der demokratischen Vorwahl teilgenommen, bei der Barack Obama gegen die als Favoritin gehandelte Hillary Clinton die Kandidatur errungen hatte. Im Präsidentschaftswahljahr 2012 wählte er bei den republikanischen Vorwahlen mit: Erstmals schickten die Republikaner damals mit Mitt Romney einen Mormonen ins Rennen, der Katholik Rick Santorum landete abgeschlagen auf dem zweiten Platz. Vier Jahre darauf wählte Prevost wieder bei den Republikanern mit – dass er seinem späteren Antagonisten auf der Weltbühne Donald Trump dabei seine Stimme gab, ist unwahrscheinlich. Wissen kann man es nicht: Denn bei aller Transparenz des Wahlregisters – wie abgestimmt wurde, fällt auch in den USA unters Wahlgeheimnis.
Ein regelmäßiger Wähler war Prevost den bisher bekannten Daten nach nicht. Bei den "general elections" nahm er 2012 und 2014 teil, das Präsidentschaftswahljahr 2016 (Trump gegen Clinton) ließ er aus, um wieder bei den Zwischenwahlen 2018 die Stimme abzugeben. Überraschend ist, dass er anscheinend als Vatikanbürger wieder mit dem Wählen angefangen hat: 2024, in seinem zweiten Jahr an der Kurie, wählte er per Briefwahl mit, als die Demokratin Kamala Harris gegen Donald Trump unterlag. Ohnehin scheint Prevost im Vatikan seine Lust an der US-Politik zurückgewonnen zu haben: Kurz vor seiner Wahl zum Papst reaktivierte er seinen X-Account "@drprevost" und wies Polemiken von US-Vizepräsident J. D. Vance gegen Papst Franziskus zurück.
Mit der Papstwahl dann war der private X-Account Geschichte – aber nicht das Interesse an der US-Politik. Als US-Amerikaner wurde er zum natürlichen Antipoden von Präsident Trump und wurde auch bereits Ziel der wenig präsidentiellen Schmähungen, mit denen Trump seine Gegner gerne auf seinem persönlichen sozialen Netzwerk "Truth Social" überzieht.
Leo als US-Bürger – eine rechtliche Herausforderung
Wie Papst Leo XIV. mit seiner US-Staatsbürgerschaft umgeht und was es bedeutet, dass ein US-Amerikaner auf dem Stuhl Petri sitzt, war bereits Thema der amerikanischen Politik: Muss er eine Steuererklärung abgeben? Und wie gibt man "kein festes Einkommen, aber Souverän des Vatikanstaats" gegenüber dem amerikanischen Finanzamt an? Um diese und andere Fragen zu klären, brachte eine Gruppe von Abgeordneten des Repräsentantenhauses im Juli 2025 den Entwurf für einen "Holy Sovereignty Protection Act" in den Gesetzgebungsprozess ein. Das Gesetz sollte verhindern, dass Leo womöglich aus steuerlichen Gründen seine Staatsbürgerschaft aufgibt. Viel passiert ist seither nicht: Der Entwurf wartet noch auf seine Behandlung im zuständigen "Ways and Means Committee", dem mächtigen Finanz- und Steuerausschuss.
Dass Leo auch als Papst in den USA wahlberechtigt ist, stand nie zur Debatte. Auch nach der Papstwahl hat er alle Rechte und Pflichten eines US-Bürgers. Der US-Kongress hatte zwar 1810 mit dem "Titles of Nobility Amendment" einen Verfassungszusatz beschlossen, der zum Verlust der Staatsbürgerschaft führen sollte für alle, die Titel und Ehren von einer fremden Macht annehmen – der Zusatz wurde aber nie von genügend Staaten ratifiziert, so dass er bis heute kein Teil der Verfassung ist.
Dass Leo aber als Papst wählt, ist eine Überraschung. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist er damit der erste Papst überhaupt, der sich als Papst an weltlichen Wahlen beteiligt. Am 3. Oktober beantragte er Briefwahl, wie Journalisten der Chicago Sun-Times vom Wahlbüro in Will County erfahren haben.
Und mittlerweile ist auch klar, dass der Papst tatsächlich gewählt hat: Kurz nachdem die Nachricht bekannt wurde, veröffentlichte der Vatikan eine Pressemitteilung: "Das Presseamt des Heiligen Stuhls bestätigt, dass er (der Papst) im Einklang mit seiner langjährigen Praxis der staatsbürgerlichen Teilhabe seinen Wahlzettel per Post nach Chicago übermittelt hat." Die Erklärung des Vatikans deutet auch an, dass nicht der gesamte "voting record" von Leo bekannt ist: Er habe sein Wahlrecht ausgeübt, "wann immer er dazu berechtigt war" – auch während seiner Zeit in Peru. "Der Heilige Vater bekräftigt seine Überzeugung, dass die Bürger das Recht und die Pflicht haben, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen", schließt die Mitteilung – ganz im Einklang mit dem Katechismus.
Pressesaal des Heiligen Stuhls, Pressemitteilung vom 30. Oktober 2026
Papst Leo XIV. hat sein Wahlrecht als US-amerikanischer Staatsbürger immer dann ausgeübt, wenn er wahlberechtigt war. Das Pressebüro des Heiligen Stuhls bestätigt, dass er im Einklang mit dieser langjährigen Praxis der politischen Teilhabe seinen Stimmzettel per Briefwahl in Chicago abgegeben hat.
Der Heilige Vater hat zudem bestätigt, dass er während seiner Jahre des Aufenthalts in Peru sein Wahlrecht ausgeübt hat, wann immer er dazu berechtigt war.
Der Heilige Vater bekräftigt seine Überzeugung, dass Bürger das Recht und die Pflicht haben, an demokratischen Prozessen teilzunehmen.
(Übersetzung: fxn/katholisch.de)