Eine lange Geschichte
"Franziskus greift gegen Missbrauchstäter durch." Das ist das höchste mediale Lob. Vergangene Woche gab der Papst den deutschen Kommentatoren dazu Anlass. Er versetzte einen Priester aus Würzburg, der mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war, in den Laienstand. Damit verliert der 75-jährige Wolfdieter W. alle priesterlichen Rechte und Pflichten, geistliche wie materielle.
Das Lob relativiert sich jedoch zu einem "Na, endlich"-Seufzer angesichts der langen Vorgeschichte in verschiedenen deutschen Diözesen. Der Geistliche wurde schon Ende der 1980er-Jahre vom Amtsgericht Obernburg (Unterfranken) wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu einer Geldbuße von 10.500 Mark verurteilt; im Jahr 2000 verurteilte ihn das Landgericht Coburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen sexueller Gewalt gegen Kinder. Wolfdieter W. nahm die beiden Richtersprüche nicht hin: Beim ersten Mal wurde das Berufungsverfahren eingestellt, der Vater eines Opfers sogar wegen Verleumdung verklagt. W. arbeitete danach wieder als Priester. Beim zweiten Schuldspruch zog W. bis zum Bundesgerichtshof. Der bestätigte 2001 das Coburger Urteil. Der Priester wurde in den Ruhestand versetzt.
Ruhe gab W. nicht, er wehrte sich weiter – auf Kosten der Opfer. Er setzte Detektive auf sie an, um sie zum Widerruf ihrer Aussagen zu drängen. Das Bistum Würzburg entpflichtete ihn schließlich, was W. nicht akzeptierte. Der Vatikan bestätigte 2009 die Entscheidung des Bistums, das bedeutete: Zelebrationsverbot, Kürzung der Pension um ein Fünftel. Kontakte mit den Opferfamilien wurden W. verboten.
Laisierung von Franziskus persönlich angeordnet
Immer wieder gab es Hinweise, dass der Priester weitaus mehr angerichtet hatte, als ihm die Gerichte nachweisen konnten. Das Bistum Limburg, in dem er von 1986 bis 1992 tätig war, erstattete Anfang 2015 bei der Glaubenskongregation Anzeige. Laut der Neufassung der "Norm über schwerwiegende Straftaten von Klerikern" von 2010 beträgt die Verjährungsfrist für Missbrauchsdelikte 20 Jahre, gerechnet wird vom Zeitpunkt der Volljährigkeit des Opfers an. Vor der Änderung lag die Verjährungsfrist bei nur zehn Jahren. Gemäß Artikel 21 dieser Norm kann die Glaubenskongregation "sehr schwerwiegende Fälle" dem Papst direkt zur Entscheidung vorlegen.
Das neueste Schreiben aus Rom in Sachen Wolfdieter W. hat zwar der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, unterzeichnet, die Laisierung ordnete jedoch Franziskus selbst an. Rechtsmittel kann der Betroffene dagegen nicht einlegen. Im Februar dieses Jahres hatte der Papst in einem Schreiben an die nationalen Bischofskonferenzen, Ordensoberen und kirchlichen Gemeinschaften klargestellt, was eigentlich hätte klar sein müssen: dass alles zu tun sei, um "die Plage des sexuellen Missbrauchs in der Kirche auszurotten". Der Wunsch, den "Skandal zu vermeiden", dürfe keinen Vorrang haben.
Schon Benedikt XVI. hatte in den letzten beiden Jahren seiner Amtszeit häufig die Höchststrafe für Kleriker verhängt: 2011 laisierte er 260 Priester wegen sexuellen Missbrauchs, 2012 waren es 124, deutlich mehr als in den beiden Jahren zuvor. Dafür gab es kein Lob zu Amtszeiten. Diese Benedikt-Bilanz wurde erst nach seinem Rücktritt bekannt.
Diesen Text der Kolumne "Franz & Friends" publiziert katholisch.de mit freundlicher Genehmigung von "Christ & Welt", einer Beilage der Wochenzeitung "Die Zeit". "Christ & Welt" - das sind sechs Seiten, die sich auf Glaube, Geist und Gesellschaft konzentrieren, sechs Seiten mit Debatten, Reportagen und Interviews aus der Welt der Religionen. "Christ & Welt" ist im Jahr 2010 aus der traditionsreichen Wochenzeitung "Rheinischer Merkur" hervorgegangen.