Große Erwartungen
Am Montag berät er mit dem Konsistorium der Kardinäle abschließend über die Heiligsprechung der beiden Päpste Johannes XXIII. (1958-1963) und Johannes Paul II. (1978-2005). Ab Dienstag trifft er sich mit der Gruppe von acht Kardinälen, die ihn bei der fälligen Kurienreform beraten sollen. Und am Freitag unternimmt er eine Reise an die Lebens- und Wirkungsstätten seines Namenspatrons Franziskus nach Assisi.
An einem positiven Entscheid für die Heiligsprechung der beiden Vorgänger-Päpste besteht kaum Zweifel. Franziskus war im Juli dem Votum der Heiligsprechungskongregation gefolgt, die den Konzilspapst Johannes XXIII. auch ohne formelle Anerkennung eines zweiten Heilungswunders zur Ehre der Altäre erheben will. Dass jetzt neue Argumente gegen Zeremonie auftauchen könnten, gilt als wenig wahrscheinlich.
Termin der Heiligsprechung im April
Als Termin für eine gemeinsame Heiligsprechung der beiden Päpste ist der 27. April 2014 im Gespräch - auch mit Blick auf die vielen erwarteten Teilnehmern aus Polen, denen man eine Anreise über vereiste Straßen ersparen möchte. Damit scheinen Pläne vom Tisch, wonach die Zeremonie bereits für den 8. Dezember geplant war. Johannes Paul II. kann somit in einer Rekordzeit von gerade neun Jahren nach seinem Tod in das Verzeichnis der Heiligen aufgenommen werden.
Hohe Erwartungen und Hoffnungen knüpfen sich an die am Dienstag hinter verschlossenen Türen im Vatikan beginnende erste Gesprächsrunde der acht Kardinäle - den K8-Gipfel. Er soll den Papst bei der Kirchenleitung beraten und ihm insbesondere Empfehlungen für eine Reform der römischen Kurie unterbreiten. Franziskus hatte bereits einen Monat nach seiner Wahl dieses Gremium gegründet, um auf die beim Vorkonklave im März geäußerte Kritik an Reibungen im Vatikan-Apparat einzugehen.
Der Gruppe gehören Leiter großer Diözesen aus allen Kontinenten an, unter ihnen der Münchener Kardinal Reinhard Marx. Über Tagesordnung und Themen des Treffens ist nichts bekannt. Aber neben der Kurienreform dürfte es auch um Fragen der Familienpastoral einschließlich des Problems der wiederverheirateten Geschiedenen gehen. Vermutlich dürften auch die Vatikan-Finanzen, besonders die Vatikanbank IOR, zur Sprache kommen, wie Franziskus selbst bei der Rückreise von Rio de Janeiro nach Rom Ende Juli andeutete.
Gegen zu hohe Erwartungshaltungen
Bereits im Vorfeld hatte der Vatikan allzuhohe Erwartungen herunterzuschrauben versucht. Es handele sich um ein Beratungs-, nicht um ein Entscheidungsgremium. Es gehe um einen ersten Meinungsaustausch, die Gespräche würden fortgesetzt, hieß es. Unterdessen hat Franziskus bereits einige Personalveränderungen an der Kurie vorgenommen. So hat er einen neuen Staatssekretär ernannt - den Diplomaten Pietro Parolin anstelle des Kirchenrechtlers Tarcisio Bertone. Viele vatikanische Leitungsämter sind aber weiterhin nur provisorisch besetzt. Vermutlich will der Papst Empfehlungen der Kardinäle für strukturelle Veränderungen miteinbeziehen.
Am Freitag begibt sich Franziskus dann auf die Spuren seines Namenspatrons nach Assisi. Die Reise war bereits für die ersten Amtstage des neuen Papstes erwartet worden, denn für ihn ist die Namenswahl Programm. Als Termin hat er nun das liturgische Fest des Heiligen gewählt, zu dem ohnehin hunderttausend Gläubige erwartet werden. Der Papst pilgert an die Stätten des heiligen Ordensgründers, trifft Arme, Kranke und Behinderte, isst mit Obdachlosen und spricht vor Caritashelfern, Priestern, Ordensleuten und Bischöfen. Und es überrascht nicht, dass er die Reise an den Ort, von dem vor 800 Jahren eine Erneuerung der Kirche ausging, mit einer Begegnung mit Jugendlichen ausklingen lässt.
Von Johannes Schidelko (KNA)
Lat. consistere = "zusammenstehen", Plural: Konsistorien; Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes. Das Kirchenrecht (can. 353) unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Konsistorien (zu einem außerordentlichen Konsistorium beruft der Papst alle, zu einem ordentlichen alle oder zumindest die in Rom anwesenden Kardinäle ein) sowie zwischen zwei Formen von ordentlichen Konsistorien. Das am häufigsten stattfindende gilt "besonders feierlichen Akten", wie einer Kanonisierung (Selig- oder Heiligsprechung), der Verleihung des Palliums an Erzbischöfe oder der Kreierung neuer Kardinäle. Die zweite Form des ordentlichen Konsistoriums (die während der Amtszeit von Papst Johannes Paul II. nicht einmal stattfand) soll nach dem Kirchenrecht einberufen werden, damit die Kardinäle "schwerwiegende Angelegenheiten, die jedoch regelmäßiger anstehen", beraten können. "Wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen", kann der Papst ein außerordentliches Konsistorium einberufen. Papst Johannes Paul II. (1978-2005) hat das Konsistorium, das im 16. Jh. mit Einführung der Kurie an Einfluss verloren hatte, als engeren Beraterkreis wiederaufleben lassen. Das erste außerordentliche Konsistorium berief er bereits acht Monate nach seiner Wahl, am 30. Juni 1979, für den November des gleichen Jahres ein.