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Diakoninnenweihe unproblematisch

Kirchenhistoriker Wolf: Keine Reformerwartungen an Papst Leo XIV.

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Der Münsteraner Kirchenhistoriker bei einem Pressegespräch am 5. November 2026 in Wien
Wien - Papst ohne Reformwillen? Hubert Wolf traut Leo politisch viel zu, erwartet aber kaum Neuerungen in der Kirche. Dabei gäbe es historische Vorbilder.

Leo XIV. ist nach Ansicht des Münsteraner Kirchenhistorikers Hubert Wolf ein politisch klug agierender, jedoch kein Reform-Papst. "Es ist politisch ein gutes Pontifikat, aber reformmäßig erwarte ich gar nichts", sagte er am Donnerstag in Wien. Das habe man bereits aus dem kurzen Konklave schließen können: "Man wollte offenbar keinen Liberalen, aber auch keinen konservativen Kandidaten" – es sollte niemand sein, der "vor den Kopf stößt".

Laut Wolf hat die Kirchengeschichte im Blick auf Reformprozesse eine "doppelte Aufgabe": aufzuzeigen, dass es "alternative Modelle" gab, die man auch heute "wieder hervorholen" und "re-formieren im Sinne von 'reformare', zurückformen", kann – und zugleich aufzuzeigen, dass es immer wieder auch "Transformationsprozesse" und tatsächliche Neuerungen gegeben habe.

Wolf: Diakoninnenweihe unproblematisch

Beispiele gebe es etwa im Blick auf "heiße Eisen"-Themen wie die Diakoninnenweihe und den Zölibat. Historisch sei der Befund eindeutig, dass es über 1.000 Jahre Kirchengeschichte Diakoninnen gegeben habe. Sie seien gerade bei der Erwachsenentaufe wichtig gewesen, da Diakoninnen die Entkleidung und Taufe mit dem Untertauchen des gesamten Körpers bei Frauen vorgenommen hätten. Es spreche daher nichts dagegen, diese Weiheform auch heute wieder aufzugreifen.

Ähnlich sei es beim Zölibat: Erst mit dem Codex Iuris Canonici von 1917 sei festgeschrieben worden, dass Priester nicht verheiratet sein dürften. "Vorher bedeutete Zölibat: Nur ein Geweihter darf nicht heiraten; aber nicht: Ein Verheirateter darf nicht um die Weihe bitten." Es habe also zwei Modelle parallel gegeben; auch hier spreche aus kirchenhistorischer Sicht nichts dagegen, dieses zu "entstauben" und wieder zur Anwendung zu bringen.

Beispiele für wirkliche Reformen im Sinne von Neuerungen stellte indes der Wandel des kirchenamtlichen Verhältnisses zu den Menschenrechten dar: 1832 habe Papst Gregor XVI. in der Enzyklika "Mirari vos" die Gewissens- und Religionsfreiheit noch als "pestilenzialischen Irrtum" bezeichnet; eine Position, die Papst Pius XII. noch 1953 bekräftigte. Das Zweite Vatikanische Konzil habe dann jedoch in der Erklärung "Dignitatis humanae" (1965) die Religionsfreiheit ausdrücklich anerkannt. "Das war eine Reform im Sinne von Neu-Formierung", so Wolf.

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