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Primas will Wiederverheiratete zur Kommunion zulassen

Liberale Auslegung von "Amoris laetitia" in Portugal

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Braga - Auch der Primas Portugals ermöglicht wiederverheirateten Geschiedenen nun in Ausnahmefällen den Zugang zur Kommunion. In einem Leitfaden zur Familienseelsorge erklärt er, wie das funktioniert.

Der Erzbischof von Braga und Primas Portugals Jorge Ortiga sorgt mit einer liberalen Auslegung des Papstschreibens "Amoris laetitia" international für Beachtung. Im kürzlich veröffentlichten Leitfaden "Sein Haus auf dem Fels bauen" zur Familienseelsorge regt er an, zivilrechtlich wiederverheirateten Geschiedenen unter bestimmten Voraussetzungen die Entscheidung über den Zugang zu den Sakramenten selbst zu überlassen.

"Nach mehreren Schritten und einem Prozess von mehreren Monaten ist es Sache das Paares, die Entscheidung vor Gott zu treffen", so der Erzbischof. Ein spiritueller Begleiter sei dafür verantwortlich, den Prozess zu überwachen und sicherzustellen, dass alles mit rechten Dingen zugehe. Zur Begründung hieß es, man wolle keine Pastoral mehr, "die einzig und allein auf Traditionen beruht". Ortiga stellte aber klar, dass dies nicht als generelle Zulassung betroffener Paare zu den Sakramenten zu verstehen sei; "es ist eine Reise, die lang sein kann". Es gebe weder vorgefertigte Antworten noch festgelegte Ziele.

Zunächst Option der Eheannullierung prüfen

Geschiedenen Katholiken, die in einer neuen Verbindung lebten, solle nach den Worten des Erzbischofs zunächst bei der Suche nach möglichen Gründen für eine Ehenichtigkeit geholfen werden. Seien diese gegeben, könne ein kirchliches Ehegericht die Nichtigkeit feststellen. Erst wenn eine Eheannulierung keine Option sei, wolle er einen "Weg der persönlichen Urteilsfähigkeit und der verantwortungsvollen Pastoral" anbieten.

Wiederverheiratete Geschiedene waren nach kirchlicher Lehre bislang kategorisch vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen. Nach der Veröffentlichung von "Amoris laetitia" zu Ehe und Familie im Frühjahr 2016 erließen jedoch erste Bischofskonferenzen und Diözesen Ausnahmeregelungen. Ende des vergangenen Jahres nahm Franziskus die Orientierungshilfe der argentinischen Bischöfe zu "Amoris laetitia" in das vatikanische Amtsblatt auf und erklärte sie damit zum Teil der päpstlichen Lehre. Demnach dürfen zivilrechtlich Wiederverheiratete nach eingehender seelsorglicher Prüfung die Sakramente empfangen, auch wenn ihre frühere Ehe kirchenrechtlich Bestand hat und sie daher aus katholischer Sicht in schwerer Sünde leben. (bod/KNA)

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