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Gläubige hätten ein Recht auf Schnellverfahren

Papst betont Rolle von Bischöfen in Eheverfahren

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Vatikanstadt - Eine kirchliche Ehe zu annullieren, ist ein langwieriger Prozess. Papst Franziskus hat vor zwei Jahren ein Schnellverfahren eingeführt. Nun erinnerte er die Bischöfe an ihre diesbezüglichen Pflichten.

Papst Franziskus hat die Verantwortung von Bischöfen für kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren betont. Demnach dürfen Bistumsleiter die vor zwei Jahren eingeführten Schnellverfahren für Eheannullierungen nicht an Diözesangerichte delegieren. Auch ist diese spezielle Form des kirchlichen Eheverfahrens, für das bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, nicht eine Option des Bischofs, sondern ein Recht der Gläubigen, wie der Papst am Samstag vor Teilnehmern eines Kurses des römischen Kirchengerichts der Rota klarstellte.

Franziskus präzisierte damit verbindlich, dass ein Diözesanbischof im Rahmen seines pastoralen Amtes die Richteraufgabe persönlich wahrzunehmen habe. Dies sei ein konstitutives und unterscheidendes Merkmal des seit 2015 bestehenden verschlankten Eheverfahrens. Allein der Bischof habe kraft seiner Weihe die betreffende Vollmacht, betonte der Papst. Er verwies dazu auf die Kirchenlehre des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965).

Linktipp: Schneller, einfacher, lokaler

Das kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren wird einfacher, schneller und kostenfrei: Papst Franziskus hatte eine entsprechende Reform beschlossen. Künftig kann eine Instanz alleine entscheiden, zudem wird es eine Art Schnellverfahren geben.

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Franziskus erinnerte weiter an die "absolute Evidenz" der Beweisgründe für eine Ehenichtigkeit sowie den Konsens der beiden Partner in dieser Frage als unabdingbare Voraussetzungen für den verkürzten Verfahrensweg. Der Bischof müsse den Prozess unter Einbeziehung des Leiters seines Diözesangerichts, eines Assessors und eines Ehebandverteidigers führen; falls in einem Bistum eigene Kirchenrechtsexperten fehlten, dürften Fachleute aus einem Nachbarbistum aushelfen. Den gesamten Prozess einem bistumsübergreifenden Gericht zu übertragen, würde hingegen die Rolle des Bischofs auf die eines bloßen Unterzeichners des Urteils reduzieren.

Verfahrensweg muss kostenfrei sein

Der verkürzte Eheprozess muss nach den Worten des Papstes umgehend aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ist dies nicht möglich, ist ein gewöhnliches Verfahren einzuleiten. Franziskus begründete die Forderung nach Unverzüglichkeit mit der "Barmherzigkeit" gegenüber den Personen, die Klarheit über ihre Ehe suchten. Der Papst bekräftigte auch, dass dieser Verfahrensweg für die Betreffenden leicht zugänglich und kostenfrei sein müsse. Einsprüche gegen Urteile nach dem Schnellverfahren sind an den Dekan der römischen Rota zu richten, der über die Zulässigkeit eines Widerspruchs entscheidet.

Im September 2015 hatte Papst Franziskus ein schlankeres und teils schnelleres Eheannullierungsverfahren eingeführt. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Ehenichtigkeitsprozess demnach binnen einiger Wochen abgeschlossen werden. Eine solche kirchenamtliche Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe ist Voraussetzung dafür, dass Partner trotz einer früheren Verbindung katholisch heiraten dürfen. (KNA)

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