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Kirchenrechtler Klaus Lüdicke spricht von "Recht auf Eucharistie"

Theologe: Wiederverheiratete entscheiden selbst

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Ein Priester teilt Hostien aus.
Münster - Nach Ansicht des Kirchenrechtlers Klaus Lüdicke dürfen katholische Amtsträger Wiederverheirateten nicht mehr die Kommunion verweigern. Er begründet das mit dem jüngsten Papstschreiben "Amoris laetitia".

Katholische Amtsträger könnten daher niemandem mehr mit der Begründung der schweren Sünde die Zulassung zur Kommunion verweigern.

Lüdicke sieht "Recht auf Eucharistie"

Die Wiederverheirateten müssten selbst Verantwortung dafür übernehmen, ob sie das Recht auf Eucharistie in Anspruch nehmen, sagte Lüdicke. Der Kirchenrechtler räumte ein, dass ein verlassener Ehepartner dies als hart und ungerecht empfinden könne. "Aber Papst Franziskus ruft immer wieder dazu auf, nicht zu urteilen, nicht zu verurteilen, sondern barmherzig zu sein." Es sei wichtig, trotz der eigenen Verletztheit den anderen nicht zu verurteilen, sondern ihn in seiner Verantwortung für sein Leben und seine Sakramentenpraxis zu respektieren.

Nach Ansicht Lüdickes muss die Deutsche Bischofskonferenz keine neuen Regelungen aufstellen. Papst Franziskus habe in dem im April veröffentlichten Schreiben "Amoris laetitia" betont, es gebe keine Änderungen an den kirchenrechtlichen Normen, keine neue Regel, die auf alle Fälle anzuwenden wäre. (KNA)

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