Osterliturgien in NRW weitgehend ohne Corona-Vorgaben

Gottesdienste in Bayern: Generalvikare empfehlen weiter Masken

Veröffentlicht am 01.04.2022 um 15:40 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg/Münster ‐ Wie können nach dem weitgehenden Wegfall der staatlichen Corona-Maßnahmen Gottesdienste gefeiert werden? Die Bistümer in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben dazu nun neue Empfehlungen veröffentlicht – auch mit Blick auf Ostern.

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Nach dem weitgehenden Wegfall der staatlichen Corona-Maßnahmen begnügt sich die katholische Kirche in Bayern mit Empfehlungen an die Gemeinden. So sollen weiter FFP2-Masken bei Gottesdiensten in Innenräumen getragen werden, heißt es in einer vom Bistum Würzburg am Freitag veröffentlichten Aufstellung. Dies gelte vor allem für den Gemeindegesang. Nähmen nur sehr wenige Gläubige am Gottesdienst teil, sodass Abstände von mehr als eineinhalb Metern gewahrt würden, könne davon abgewichen werden.

Eine Höchstteilnehmerzahl wird es nicht mehr geben, ebensowenig gesperrte Bänke, markierte Sitzplätze oder eine Anmeldepflicht, wie es in den Empfehlungen weiter heißt. Sie gelten laut dem Würzburger Ordinariat bayernweit und wurden von den Generalvikaren vereinbart. Die Gemeinden werden gebeten, keine Sonderregeln zu erlassen. "Alle Gläubigen sollen auf der Basis dieser Empfehlungen in allen Kirchen den gleichen Zugang zu den Gottesdiensten haben."

Mit dem Coronavirus infizierte Personen dürften weiter nicht an Gottesdiensten teilnehmen. Während der händische Friedensgruß nach wie vor entfallen soll, werden die Weihwasserbecken an Ostern wieder befüllt. Die Gläubigen werden aufgerufen, sich vorher die Hände zu desinfizieren, entsprechende Spender sollen neben die Becken gestellt werden. Kommunionhelfer sollen weiter Maske tragen und vorher ihre Hände desinfizieren. Bei der Kirchenmusik wird der Abstand von einhalb Metern zwischen Musikern, Sängern und Gottesdienstbesuchern beibehalten. Die Maskenempfehlung gilt für sie nicht. Im Beichtstuhl empfehlen dagegen die Generalvikare weiter eine FFP2-Mund-Nasebedeckung. Bei Taufe, Firmung und Krankensalbung wird den Spendern ebenfalls zur Maske und zur Desinfektion der Hände geraten.

Ostern in NRW

Die Ostergottesdienste in den Kirchen Nordrhein-Westfalens können weitgehend ohne Corona-Einschränkungen stattfinden. Bereits ab diesem Sonntag gelten für reguläre Gottesdienste keine Zugangsbeschränkungen, keine Maskenpflicht und keine Abstandsregeln mehr, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Online-Übersicht des Bistums Münster hervorgeht. Die fünf NRW-Bistümer empfehlen Teilnehmenden die Maske allerdings, wenn sie singen oder keinen Abstand zu Personen aus einem fremden Haushalt halten können.

Grundsätzlich dürfen Pfarreien und Gottesdienstbesuchende in Eigenverantwortung auch strengere Regeln ergreifen. Nach Angaben des Katholischen Büros NRW gelten die Vorgaben auch für die Ostergottesdienste in rund zwei Wochen, sofern sich die pandemische Lage nicht ändert.

Die Weihwasserbecken sollen laut Übersicht ab Ostern wieder befüllt werden. In der Osternacht dürfe das Taufwasser geweiht und die Gemeinde damit wie gewohnt besprengt werden. Die Bistümer empfehlen, beim Friedensgruß wie bislang auf Körperkontakt zu verzichten. Chöre und Kantoren singen ohne Maske und mit Abstand. (tmg/KNA)