Maskenpflicht bleibt in Kraft

Corona: Keine Zugangsbeschränkung mehr bei Gottesdiensten in Bayern

Veröffentlicht am 19.03.2022 um 16:36 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Es ist eine große Erleichterung für die Kirchengemeinden: In Bayern muss der Zugang zu Gottesdiensten ab sofort nicht mehr beschränkt werden. Die Größe des Kirchenraumes ist für die Höchstzahl der Teilnehmerzahl nun irrelevant.

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Die Kirchen müssen in Bayern den Zugang zu Gottesdiensten ab sofort nicht mehr beschränken. Wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilte, entfallen ab diesem Samstag neben anderen Corona-Schutzmaßnahmen auch die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen. Ein Ministeriumssprecher präzisierte am Samstag auf Nachfrage, es gebe für Gottesdienste keine Zugangs- oder Kapazitätsbeschränkungen mehr. Nur die Maskenpflicht bleibe in Kraft.

Das bedeutet, dass keine Höchstteilnehmerzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße der Kirche mehr eingehalten werden muss. Bei Gottesdiensten in Gebäuden muss aber weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, wie ein Sprecher des Erzbistums München und Freising der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläuterte. "Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, zuverlässig gewahrt bleibt". (KNA)