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Bund für Geistesfreiheit war mit Klagen vor Verwaltungsgerichten bislang gescheitert

Verfassungsbeschwerde gegen bayerischen Kreuzerlass angekündigt

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder steht vor einem Kruzifix.
München - Dürfen Kruzifixe in bayerischen Amtsstuben hängen bleiben oder müssen sie weggeräumt werden? Seit sechs Jahren wird darüber vor Gerichten gestritten. Jetzt wird bald das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Zug sein.

Der sogenannte Kreuzerlass für bayerische Landesbehörden wird demnächst das höchste deutsche Gericht beschäftigen. Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) kündigte am Sonntag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an. Bei den Verwaltungsgerichten hatte die Organisation keinen Erfolg mit ihrer Klage gegen die Vorschrift von 2018 gehabt. Zuletzt war sie im vergangenen Dezember beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgeblitzt.

In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seit Juni 2018: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wenige Monate vor der damaligen Landtagswahl medienwirksam präsentierte Regel war auch in Kirchenkreisen kontrovers diskutiert worden.

Der bfg sieht sich als "Konkurrent" der christlichen Glaubensgemeinschaften durch das Aufhängen des zentralen christlichen Symbols in Behördenräumen in seinen Grundrechten verletzt. Er verweist auf Gleichbehandlung und Religionsfreiheit sowie das staatliche Neutralitätsgebot. Bei den Verwaltungsgerichten drang er aber mit dieser Argumentation nicht durch. (KNA)

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