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"Brauchen starke Kirchen"

Berliner CDU-Spitzenkandidat will mehr für Religionsunterricht tun

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CDU-Spitzenkandidat für die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September, Stefan Evers
Berlin - In Berlin wird am 20. September gewählt. Bei einer Veranstaltung der Kirchen äußerten sich die Spitzenkandidaten der Parteien zur Zukunft des Religionsunterrichts. Alle verwiesen dabei auf die Bedeutung des Fachs.

Der CDU-Spitzenkandidat für die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September, Stefan Evers, hat sich für eine Stärkung des Religionsunterrichts ausgesprochen. Er sei in der Hauptstadt für ein Wahlpflichtfach Religion und Ethik, sagte Evers bei einer Veranstaltung der beiden großen Kirchen am Dienstagabend in Berlin. Auch SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach betonte, er sei für ein solches Wahlpflichtfach – wisse aber, dass er in diesem Punkt nicht mit seiner Partei übereinstimme. "In der Situation, in der wir uns befinden, brauchen wir starke Kirchen", so Krach.

In Berlin ist bislang der Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Religion kann nur als zusätzliches Fach vom Rang einer Arbeitsgemeinschaft gewählt werden, den Unterricht erteilen ebenfalls externe Religionsvertreter. Laut der Senatsverwaltung für Bildung besuchten im vergangenen Schuljahr knapp 67.000 Schülerinnen und Schüler den evangelischen Religionsunterricht und rund 18.000 den katholischen. Gut 73.000 Schülerinnen und Schüler entschieden sich für den Lebenskundeunterricht des Humanistischen Verbandes.

Religionsunterricht in Randzeiten

Der Spitzenkandidat der Grünen, Werner Graf, erklärte, er könne sich vorstellen, den freiwilligen Religionsunterricht besser zu unterstützen. Er finde derzeit in Randzeiten statt. Es sei aber nicht der richtige Zeitpunkt, nun eine komplette Debatte über das Fach zu führen. Die Linken-Kandidatin Elif Eralp plädierte ebenfalls für verbesserte Bedingungen. Sie wolle aber an der derzeitigen Regelung festhalten. Sie sprach sich zudem dafür aus, das Neutralitätsgebot abzuschaffen.

Das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz verpflichtet Beschäftigte des Landes in Bereichen, in denen Bürgerinnen und Bürger "in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen" sind, zur Zurückhaltung in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. So dürfen sie in Rechtspflege, Justizvollzug und Polizei in der Regel keine auffallenden Kleidungsstücke und Symbole tragen, die "eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren". Das Land Berlin begründet die Verbote mit der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates. (KNA)

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