62 Kandidierende für letzte 20 Sitze im Synodalen Ausschuss
62 Personen kandidieren bei der kommenden Synodalversammlung für die 20 noch zu vergebenden Sitze im Synodalen Ausschuss. Das Büro des Synodalen Wegs veröffentlichte am Donnerstag die Kandidatenliste. Unter den Namen sind auch drei Weihbischöfe, darunter die Kölner Ansgar Puff und Rolf Steinhäuser. Der Synodale Ausschuss hat die Aufgabe, die Einrichtung eines Synodalen Rats vorzubereiten und die Initiativen des Synodalen Wegs weiterzuentwickeln. Er besteht aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewählten Mitgliedern sowie 20 weiteren von der Synodalversammlung zu wählenden Personen.
Unter den Kandidierenden sind zehn Priester (davon drei Weihbischöfe), 49 Laien und drei Ordensleute. 28 Männer, 32 Frauen und 2 diversgeschlechtliche Personen treten an. Das Durchschnittsalter beträgt 44 Jahre, 17 Kandidierende sind unter 30 Jahre alt. Die älteste Kandidatin ist Jahrgang 1947, die jüngste 2003. Aus dem Kreis der Mitglieder der Synodalversammlung kandidieren 29 Personen. Im Vorfeld der Wahl konnten die Synodalen Wahlvorschläge machen. Aus der Liste aller vorgeschlagenen stehen bei der Synodalversammlung die Personen zur Wahl, deren Kandidatur von mindestens 12 Synodalen unterstützt wurde.
Tobias Aldinger, Lia Alessandro, Lena Almeroth, Prof. Dr. Rüdiger Althaus, Efra Jordan Appold, Dr. Thomas Arnold, Pfr. Michael Berentzen, Dr. Konstantin Bischoff, Dr. Christoph Braß, Sr. Maria Elisabeth Bücker OSB, Dr. Andree Burke, PD Dr. Holger Dörnemann, Prof. Dr. Margit Eckholt, Caroline Freifrau von Ketteler, Benita Geiger, Monika Gerdes, Katharina Geskes, Melanie Giering, Katharina Goldinger, Fr. Simon Hacker OP, Julia Hahn, Dagmar Heib, Prof. Dr. Ulrich Hemel, Sarah Henschke, Lisa Holzer, Dr. Peter Hundertmark, Wilfred Dominic Josue, Prälat Dr. Karl Jüsten, Mara Klein, Monika Kleinefenn, Sr. Dr. Katharina Kluitmann OSF, Christoph Koller, Klaus Koschinsky, Felix Kramm, Dr. Martina Kreidler-Kos, Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, Lucia Lagoda, Pfr. Dr. Matthias Leineweber, Johanna Müller, Regina Nagel, Lukas Nusser, Daniela Ordowski, Anna Ott, Pfr. Dr. Werner Otto, Dr. Claudia Pfrang, Weihbischof Ansgar Puff, Edith Rutenfranz, Prof. Dr. Peter Schallenberg, Weihbischof Ludger Schepers, Jana Katharina Schmitz, Marie-Simone Scholz, Prof. Dr. Thomas Schüller, Prof. Dr. Matthias Sellmann, Prof. Dr. Tine Stein, Rafael Steinbach, Weihbischof Rolf Steinhäuser, Agnieszka Struzyna, Svenja Stumpf, Johanna Tannen, Christian Toussaint, Pfr. Christoph Uttenreuther, Finja Miriam Weber.
(Namen und Titel wie in der Wahlliste angegeben.)
Gemäß der vom Synodalpräsidium beschlossenen Wahlordnung werden die Mitglieder des Synodalen Ausschusses von der Synodalversammlung ohne Aussprache und mündliche Vorstellung gewählt. Den Synodalen liegen schriftliche Vorstellungen der Kandidierenden vor. Jedes Mitglied der Synodalversammlung hat 20 Stimmen, gewählt sind die 20 Personen mit den meisten Stimmen, bei Stimmengleichheit auf den letzten Plätzen erfolgen Stichwahlen. Nichtgewählte Personen rücken beim Ausscheiden von gewählten aus dem Synodalen Ausschuss nach.
Pläne trotz Vatikan-Intervention noch aktuell
Im vergangenen Herbst hatte die vierte Synodalversammlung mit dem Handlungstext "Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland" über die künftige geplante Gremienstruktur entschieden. Der Synodale Ausschuss soll seine Arbeit nach der fünften Synodalversammlung im März aufnehmen und der aktuellen Beschlusslage zufolge maximal bis März 2026 arbeiten, um vor allem die Einrichtung eines Synodalen Rats vorzubereiten. Der Synodale Rat in seiner bislang geplanten Form wurde allerdings im Januar durch den Heiligen Stuhl verworfen. Ein von Papst Franziskus autorisierter Brief der Kardinäle Pietro Parolin (Staatssekretariat), Luis Ladaria (Glaubensdikasterium) und Marc Ouellet (Bischofsdikasterium) stellte fest, "dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den 'Synodalen Rat' auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten". Der Brief wurde als Reaktion auf die Anfrage von fünf deutschen Bischöfen verfasst, die in Rom nachgefragt hatten, ob sie am Synodalen Ausschuss teilnehmen müssen und dürfen. Zur Gruppe der fünf gehören der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und die Bischöfe von Augsburg, Passau, Regensburg und Eichstätt. Bischöfe sind laut Vatikan-Antwort nicht zu einer Mitarbeit verpflichtet, eine Teilnahme scheint allerdings möglich. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, kündigte in einer ersten Reaktion an, dass die deutschen Bischöfe mehrheitlich am Synodalen Rat festhalten. Der Rat werde sich aber "entsprechend dem in der Beschlussfassung enthaltenen Auftrag innerhalb des geltenden Kirchenrechts bewegen".
Anfang Februar bekräftigten auch die Vertreter der deutschen Diözesan- und Katholikenräte in einer "Passauer Erklärung", am Synodalen Rat festhalten zu wollen. Bei ihrer jährlichen Tagung erklärten sie, dass "weitere Schritte zur Bildung des Synodalen Ausschusses und Rates sowie Synodaler Räte in den einzelnen Bistümern" angestrebt werden sollten. "Ziel ist die Förderung einer gelebten Kultur gemeinsamen Beratens und Entscheidens, in der sich Transparenz und Gewaltenteilung als Ausdruck von Synodalität verwirklichen können", heißt es wörtlich im Beschluss. Synodalität stärke die Bischöfe und schwäche sie nicht.
Der Synodale Rat ist laut dem Beschluss der Synodalversammlung als "Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft" konzipiert. Er soll Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen der Kirche und Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Kirche treffen, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden. Wie die Beschlüsse des Synodalen Wegs sollen auch die Beschlüsse des Synodalen Rats von sich aus keine Rechtswirkung entfalten. "Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt", heißt es dazu in der Satzung des Synodalen Wegs, auf die der Beschlusstext zum Synodalen Rat Bezug nimmt. Die römische Kritik entzündete sich insbesondere an einer möglichen freiwilligen Selbstbindung der Bischöfe an die Entscheidungen synodaler Gremien. Die angedachte Selbstbindung von Bischöfen ist im Beschlusstext zum Synodalen Rat nicht enthalten, sondern im Handlungstext "Gemeinsam beraten und entscheiden", der aus Zeitgründen noch nicht abschließend beraten wurde und im März auf der Tagesordnung der Synodalversammlung steht. (fxn)