Mehr als 90 Prozent Zustimmung bei Reformprozess

Votum für bundesweites Leitungsorgan: Synodaler Ausschuss beschlossen

Veröffentlicht am 10.09.2022 um 12:41 Uhr – Lesedauer: 

Frankfurt ‐ Ein weiteres Ja beim Synodalen Weg: Bei der Vollversammlung wurde die Einrichtung eines Synodalen Ausschusses beschlossen. Dieser soll einen Rat vorbereiten, in dem Geweihte und Nicht-Geweihte gemeinsam beraten und entscheiden.

  • Teilen:

Die katholischen Bischöfe, Priester und Laien in Deutschland haben einen wichtigen Schritt zur Vorbereitung der Gründung eines neuen bundesweiten Beratungs- und Leitungsorgans für die Kirche beschlossen. Für die Schaffung des sogenannten Synodalen Ausschusses stimmten am Samstag in Frankfurt bei der Vollversammlung des Synodalen Wegs 167 Delegierte, das sind 92,8 Prozent. Auch die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit der Bischöfe wurde erzielt. Hier fiel das Ergebnis mit 43 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen ebenfalls deutlich aus.

Der Ausschuss soll die Gründung eines "Synodalen Rats" vorbereiten, in dem Bischöfe, Priester und Laien künftig gemeinsam über kirchliche Grundsatzfragen und über die Verwendung von Finanzmitteln beraten und entscheiden.

Unklar ist noch, ob der künftige Synodale Rat über oder neben der Bischofskonferenz stehen soll und welche Rolle künftig das Zentralkomitee der deutschen Katholiken spielen wird. Die bisher bestehende "Gemeinsame Konferenz" von Bischofskonferenz und Laien-Dachverband hatte keine Entscheidungsbefugnisse, sie soll durch den Synodalen Rat ersetzt werden.

Synodalität zentrales Anliegen von Papst Franziskus

Befürworter der neuen Beratungsstruktur erklärten, die Synodalität sei ein zentrales Anliegen von Papst Franziskus. Ein solches Gremium könne die positiven Impulse des Synodalen Wegs fortführen. Kritiker des Synodalen Rates betonten in der Debatte, dass dieses neue Gremium auf eine Selbstentmachtung der Bischöfe hinauslaufe.

Am 21. Juli hatte der Vatikan sich gegen die Schaffung eines neuen Leitungsgremiums ausgesprochen, sofern dies über den Bischöfen stehen würde. In einer Erklärung des Staatssekretariats hieß es: "Zur Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes und der Ausübung des bischöflichen Amtes erscheint es notwendig klarzustellen: Der 'Synodale Weg' in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung ... zu verpflichten."

Einen weiteren Handlungstext, der die Schaffung von Synodalen Räten auf Bistumsebene vorschlägt, zog das zuständige Forum "Macht" vorerst zurück. Er wurde damit noch nicht in Zweiter Lesung beraten. (KNA)