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Die Diözese habe in dem Fall aber keinen Fehler gemacht

Betrogener Missbrauchsbetroffener: Bistum Regensburg äußert Bedauern

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Regensburger Dom
Berlin/Regensburg - Erst wurde er sexuell missbraucht – und dann offenbar um die Anerkennungszahlung der Kirche betrogen: Der Fall eines Missbrauchsbetroffenen sorgte am Donnerstag für Wirbel. Jetzt hat sich auch das beteiligte Bistum Regensburg zu Wort gemeldet.

Im Fall eines mutmaßlich um seine kirchliche Anerkennungszahlung betrogenen Missbrauchsbetroffenen hat das Bistum Regensburg sein Bedauern darüber ausgedrückt, dass dem Betroffenen neben seinem persönlichen Leid nun auch noch ein finanzieller Schaden entstanden sei. Das Bistum habe in dem Fall aber keinen Fehler gemacht, teilte Bistumssprecher Stefan Groß am Donnerstag gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR).

Bekannter soll Betroffenen um 35.000 Euro betrogen haben

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte zuvor bekannt gegeben, dass ein 64 Jahre alter Mann, der von Mitarbeitenden der katholischen Kirche missbraucht worden war, von einem 62-jährigen Bekannten um 35.000 Euro betrogen worden sein soll, die er in Anerkennung des Leids vom Bistum Regensburg erhalten sollte. Gegen den Verdächtigen sei deshalb jetzt wegen Betrugs und Urkundenfälschung Anklage beim Amtsgericht Tiergarten erhoben worden.

Der Mann habe dem Betroffenen, der heute in Berlin lebt, im Dezember 2020 beim Ausfüllen des Antragsformulars für Zahlungen in Anerkennung des Leids geholfen. Dabei habe der Verdächtige jedoch nicht die Bankverbindung des Betroffenen, sondern seine eigene angegeben. Als das Bistum Regensburg kurz danach eine erneute Antragstellung mittels eines aktuellen Formulars erbeten habe, soll der 62-Jährige, den eine Mitarbeiterin des Bistums irrtümlicherweise für den Anwalt des Antragsstellers gehalten habe, den Betroffen gar nicht mehr einbezogen haben. Stattdessen habe er das neue Formular im Januar 2021 komplett selbst ausgefüllt, es mit dem Namen des Betroffenen unterschrieben und wiederum seine eigene Bankverbindung angegeben.

"Traurig, dass Menschen andere in ihrer schweren Not zusätzlich schädigen"

Die 35.000 Euro, die dem Betroffenen im Mai 2022 zuerkannt worden seien, landeten nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft dann auf dem Konto des Bekannten, der das Geld anschließend bar abgehoben und für sich verwendet haben soll.

Es komme häufiger vor, dass Betroffene die Entschädigung nicht auf ihr eigenes Konto ausgezahlt bekommen wollten, erklärte Bistumssprecher Groß. Im konkreten Fall sei die Entschädigung von der unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen in Köln überwiesen worden. Diese verlange in ihren Formularen, wenn kein eigenes Konto angegeben sei, Name und Anschrift des Kontoinhabers. Bei Fällen körperlicher Misshandlungen sei dagegen das Bistum auch selbst zuständig. Als Reaktion auf den Betrug erwägt es laut BR nun, künftig eine notariell beglaubigte Erklärung des Betroffenen zu verlangen. Wie das Bistum weiter mitteilte, äußerte sich der Betroffene im gesamten Verfahren nur schriftlich und über seinen Bekannten. "Wir sind traurig darüber, dass Menschen andere in ihrer schweren Not noch zusätzlich schädigen", so Groß. Der Betroffene habe leider dem falschen Menschen vertraut. (stz)

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