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Neue Regeln für verurteilte Täter

Bistum Rottenburg will Kleriker nach Missbrauch besser kontrollieren

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Hellgraues Priesterhemd mit eingestecktem Collar
Rottenburg/Stuttgart - Wie soll ein Bistum mit Klerikern umgehen, die wegen Missbrauchs kirchenrechtlich verurteilt sind? In der Diözese Rottenburg-Stuttgart gibt es dazu jetzt neue Regeln. Das Konzept ist vergleichbar mit der Bewährungshilfe im Strafrecht.

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart gelten ab 1. April neue Regeln für Priester und Diakone, die sexuelle Übergriffe oder Missbrauch begangen haben. Sie werden unter "besonderer Bewährungsaufsicht begleitet", sofern sie nach dem Kirchenrecht verurteilt sind, teilte das Bistum am Freitag in Rottenburg mit. Es reiche nicht, die Täter zu verurteilen, sondern es brauche auch danach eine enge Kontrolle, sagte Domkapitular Holger Winterholer.

Winterholer, Leiter der Hauptabteilung Pastorales Personal, berichtete, dass sich die Kleriker mindestens viermal im Jahr mit einem Bewährungsbegleiter treffen müssten, der nicht bei der Kirche angestellt sei. Dabei werde geprüft, ob die Täter ihre Auflagen einhalten. Dazu zählten Geldbußen, Gespräche mit Psychologen, der Besuch einer Therapie oder eine Supervision, um das eigene Verhalten zu reflektieren, oder auch ein Wechsel an eine andere Stelle. Das Konzept sei vergleichbar mit der Bewährungshilfe im Strafrecht.

Derzeit werden den Angaben zufolge zwölf Täter aus dem Kreis der Kleriker in der Diözese begleitet. Damit solle auch den Betroffenen gezeigt werden, dass Täter Auflagen einhalten müssten und dass das kontrolliert werde. "Wir versuchen damit, den Opfern die Sicherheit zu vermitteln, dass wir auch über die Strafe hinaus tätig sind", betonte Winterholer. Bislang hatte es in der Diözese keine einheitlichen Standards gegeben, wie mit Missbrauchstätern umzugehen ist. Es wurden jeweils individuelle Regelungen getroffen. (tmg/epd/KNA)

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