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Langendörfer: Neues kirchliches Arbeitsrecht ist ein Fortschritt

"Maßvolle Fortschreibung"

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Pater Hans Langendörfer spricht in ein Mikrofon.
München - Ein "Gebot der Wahrhaftigkeit" ist für den Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, die im April beschlossene Reform des kirchlichen Arbeitsrechts. Und noch mehr: Er sieht die Weiterentwicklung noch nicht als abgeschlossen.

Die bisherige Rechtslage habe bisweilen eine Rigidität" suggeriert, "die seit Jahren nicht der Praxis entspricht". Der kirchliche Gesetzgeber wolle außerdem "bestimmte Verhaltensweisen im privaten Lebensbereich differenzierter bewerten", so Langendörfer. Deswegen würden Loyalitätsverstöße künftig nur noch in "gravierenden Fällen" geahndet. Der Sekretär verweist in diesem Zusammenhang auf eine erneute zivile Heirat nach Scheidung oder das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Eine Reinigungskraft wischt den Boden im Kölner Dom.
Eine Reinigungskraft wischt den Boden im Kölner Dom.

Bei der Bewertung solcher Verstöße werde zudem stärker als bisher auf die berufliche Stellung und Aufgabe des Dienstnehmers geachtet. Für Seelsorge-Mitarbeiter würden engere Maßstäbe gelten als etwa für Ärzte, Krankenschwestern, Altenpfleger, Erzieherinnen oder Verwaltungskräfte.

Der Sekretär der Bischofskonferenz erläutert auch, warum eine völlige Liberalisierung für die Kirche kein gangbarer Weg sei. Ließe sie es ausnahmslos zu, dass ihre Arbeitnehmer gegen tragende Positionen der kirchlichen Sittenlehre verstießen, könnte in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, dass die Kirche ihren Wertvorstellungen selbst keine große Bedeutung mehr beimesse.

Langendörfer lässt erkennen, dass er manche kritischen Kommentare, auch im Ausland, für unangemessen hält. So hätten einige "einmal mehr" und "bisweilen ohne jegliches Bemühen um Fairness" das "Lied vom Anfang des Niedergangs der Kirche, den die deutschen Bischöfe angeblich herbeiführen", intoniert. Dabei handele es sich um eine "maßvolle Fortschreibung" eines seit mehr als 20 Jahren fast unveränderten Gesetzes. Die Bischöfe hätten außerdem beschlossen, die neue Regelung nach fünf Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern.

Langendörfer: Entwicklung des Arbeistrechts noch nicht abgeschlossen

Die Bischöfe hätten sich auch vorgenommen, "im Arbeitsrecht künftig noch stärker von der Kirche und ihren Institutionen her zu denken als vorrangig von der Lebensführung der Mitarbeiterschaft", schreibt der Jesuit. Insofern sei die Entwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts "keineswegs abgeschlossen".

Die Reform soll bis August bundesweit in geltendes Recht umgesetzt werden. Dazu ist in allen 27 Diözesen die schriftliche Inkraftsetzung durch den jeweiligen Bischof erforderlich. Bei dem Beschluss hatte es drei Gegenstimmen und einige Enthaltungen gegeben.(KNA)

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