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Bischofskonferenz reagiert – und warnt

Missbrauchsbetroffene fordern Nachbesserungen bei Aufarbeitung

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Akten liegen gestapelt im Regal eines Bistumsarchivs
Köln - Die Aufarbeitung von Missbrauch muss weitergehen, fordern Betroffene. Sie wünschen sich mehr Transparenz bei den kirchlichen Zahlungen. Die Bischofskonferenz warnt hingegen vor längeren Bearbeitungszeiten.

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz fordert Nachbesserungen bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. Vertreter des Gremiums übten am Donnerstag in Köln Kritik am kirchlichen System der freiwilligen Anerkennungszahlungen. Zudem forderten sie, Bistümer müssten bestimmte Missbrauchsfälle an die gesetzliche Unfallversicherung melden, damit Betroffene Renten beziehen können. Die Bischofskonferenz widersprach den vorgebrachten Argumenten in zentralen Punkten.

Der erste Beiratsvorsitzende Jens Windel sagte, bei den Anerkennungszahlungen fehle es an Begründungen, damit die Betroffenen nachvollziehen könnten, wie die Leistungen in ihrem konkreten Fall zustande kämen. Zudem benötige die zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) genug fachkundiges Personal, um Anträge zügig zu bearbeiten. Betroffene gäben wegen der Wartezeiten immer wieder auf.

Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, teilte auf Anfrage mit, dass sich Betroffene mit Fragen zur Höhe der Leistungen an die Ansprechpersonen wenden können, die sie bei den Anträgen begleiten. Diese könnten die Entscheidungen einordnen. Eine detaillierte Begründung jeder Entscheidung würde die Verfahrensdauer deutlich verlängern.

Die Mitgliederzahl der UKA sei 2025 auf zwölf erhöht worden, so Kopp weiter. Ende 2026 werde voraussichtlich über mehr als 90 Prozent der Anträge entschieden sein. Es zeichne sich daher ab, dass die Wartezeiten für neu eingereichte Vorgänge deutlich sinken.

Kreuz aus Geldmünzen
Die Frage nach Anerkennungszahlungen durch die Kirche sorgt seit Jahren für Kritik von Betroffenen- (Symbolbild)

Bei der Pressekonferenz in Köln ging es auch um Leistungen der Berufsgenossenschaft für Missbrauchsbetroffene. Wenn sie früher zum Beispiel als Messdiener tätig waren, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine lebenslange Rente oder andere Leistungen. Der Zweite Vorsitzende des Betroffenenbeirats, der Rechtsanwalt Manfred Schmitz, kritisierte, dass Bistümer viele Missbrauchsfälle nicht der gesetzlichen Unfallversicherung meldeten.

Nach Angaben Kopps hat die Bischofskonferenz 2022 mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft ein Meldeverfahren abgestimmt, das angewendet werde. Zudem meldeten die Bistümer seit 2023 alle relevanten Fälle, bei denen die Betroffenen nicht aktiv einer Meldung widersprochen hätten, an die gesetzliche Unfallversicherung.

Schmitz und Windel forderten eine weitere Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. In Deutschland gebe es schätzungsweise mindestens 30.000 Betroffene, die sich noch nicht gemeldet hätten, sagte Schmitz.

Missbrauchsbetroffene: Gesamtüberblick für Kirche in Deutschland fehlt

Berichte über sexuellen Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg machten 2010 den Anfang. Danach kamen immer neue kirchliche Missbrauchsfälle ans Licht. Betroffenenvertreter sehen die Aufarbeitung noch lange nicht am Ende.

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Der Rechtsanwalt hatte vor rund einem Jahr den Fall des Missbrauchsbetroffenen "Hardy" öffentlich gemacht. Seitdem erreichten ihn jeden Tag zwei bis drei neue Anfragen von Betroffenen, sagte er. Die Fälle, die er zu hören bekomme, seien oft "bestialischer Missbrauch".

Auch Windel berichtete, er erhalte "rund um die Uhr" Nachrichten von Betroffenen. Viele seien verzweifelt und äußerten Suizidgedanken. Windel ist Gründer einer Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim.

Bei der Pressekonferenz kamen auch zwei Männer zu Wort, die von sexuellen Übergriffen berichteten, die sie als Kinder erlebten: Klaus Kurz in einem Münchner Heim, das von den Niederbronner Schwestern beaufsichtigt wurde sowie Bob Krichel in einer Gemeinde des Bistums Aachen. Auch sie übten Kritik am System der kirchlichen Anerkennungszahlungen.

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz besteht aus zwölf Personen. Sie sollen die Bischofskonferenz bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der Kirche beraten. Der Beirat ist in seiner Tätigkeit unabhängig.

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